Tupperware, Kosmetika, Küchengeräte oder Dessous – derartige private Verkaufspartys erfreuen sich großer Beliebtheit. Solch ein Nebenjob stockt das Haushaltsgeld auf.
In ausgelassener Stimmung kann es jedoch auch zum Schaden kommen. Dabei sollte das Haftungsrisiko als Kleinunternehmer nicht außer Acht gelassen werden. Meist ist jedoch der Abschluss einer teuren Betriebshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung nicht zwingend notwendig. Bis zu einer gewissen Umsatzsumme besteht oftmals noch Versicherungsschutz über die eigene Privathaftpflichtversicherung. Daneben bieten zahlreiche Versicherer entsprechende Erweiterungen zur privaten Rechtsschutzversicherung an, um nebenberufliche Tätigkeiten mitzuversichern.
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