Im Krankheitsfall selbst bestimmen
Legen Sie Ihre Vorstellungen für den Krankheitsfall selbst fest!
Nur 10 Prozent von uns haben mit Vollmachten vorgesorgt. Wer nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, kann sich nicht einfach vom Partner vertreten lassen, sondern wird durch einen gerichtlich bestellten Betreuer fremdbestimmt. Wir geben Ihnen einen knappen Überblick, wie Sie mit rechtskonformen Vollmachten dauerhafte Sicherheit erreichen:
- Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung (Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung, konkrete medizinische Behandlungen/Maßnahmen bzw. Ernennung einer Person, die darüber entscheiden soll und Betreuungsverfügung (Verhindert, dass fremder Betreuer bestellt wird, indem Sie selbst einen Betreuer festlegen) sowie Festlegung von Wünschen zum Aufenthaltsort, Art der Betreuung, Kontakt zu Angehörigen, Lebensgewohnheiten)
- Bankvollmacht (Betreuungsverfügung reicht für Banken oft nicht aus)
- Sorgerechtsverfügung (für Familien mit Kindern unter 18 Jahren)
- Unternehmervollmacht (für Selbstständige und Unternehmer)
Zusätzlich empfehlen wir einen sogenannten Notfall-Ordner, in dem Sie neben diesen Unterlagen noch Kontaktdaten von Angehörigen, Testamente und Bestattungsverfügungen, Kontodaten und Versicherungsunterlagen sicher verwahren. So erleichtern Sie es Ihren Angehörigen, nach Ihrem Willen zu entscheiden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer rechtssicheren Unterlagen.