Unfallversicherung

Die Tröstende

Manchmal kann nur eine Sekunde alles verändern.

WOZU?

Nach einem schweren Unfall können hohe Kosten für z.B. die Anschaffung eines behindertengerechten PKWs auf Sie zukommen.

Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus. Sie leistet nur bei Berufs- oder Schulunfällen. Unfälle von Selbstständigen oder private Unfälle jeglicher Art bleiben außen vor. 80% aller Unfälle ereignen sich außerhalb des Deckungsbereiches der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung leistet, wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Schäden erleiden oder invalide werden. Mit einer Einmalleistung sollen Einschränkungen wie z.B. die finanziellen Folgen eines notwendigen Hausumbaus abgemildert werden.

Besondere Beachtung erfordert die jeweilige Invaliditätsleistung. Diese ist abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung) und errechnet sich aus einer vereinbarten Invaliditäts-Grundsumme, einer Gliedertaxe sowie einer Progressionsstaffel. Für einige Berufsgruppen gibt es Tarife mit speziell abgestimmten Gliedertaxen (z.B. höhere Versicherung der Finger bei Medizinern und Musikern).

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