Vollmachten und Verfügungen

Die Aufpasser

Bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden soll, bevor Sie es nicht mehr können

Wer durch Unfall, Krankheit oder Demenz nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, braucht jemanden, der diese Aufgabe für ihn übernimmt. Wer hier vorsorgt, verhindert, dass im Unglücksfall Ämter und Gerichte die Kontrolle über persönliche Angelegenheiten übernehmen.

In Deutschland geht die Betreuung im Unglücksfall nicht automatisch an Ehepartner oder Angehörige über. Stattdessen setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein. Selbst wenn das ein enger Familienangehöriger ist, ist dieser nicht frei in seinen Entscheidungen, sondern muss jeden einzelnen Schritt mit dem Betreuungsgericht abstimmen und Rechenschaft ablegen.

LÖSUNGEN

Vollmachten und Verfügungen sollten von spezialisierten Anwälten ausgearbeitet sein, immer an die aktuelle lage angepasst werden und jederzeit für Ärzte und Gerichte zugänglich sein. Da wir selbst keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, kooperieren wir in diesem Bereich mit einem renommierten Anbieter.

  • Betreuungsverfügung – Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson! Regeln Sie für den Fall der Pflege Unterbringung, Ort und Art der Versorgung in Ihrem Sinne, statt fremde Dritte darüber entscheiden zu lassen.
  • Patientenverfügung – Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch! Behandelnde Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.
  • Vorsorgevollmacht – Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen! Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft – in allen Lebensbereichen.
  • Unternehmervollmacht – Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird! Werden Sie als Unternehmer der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Angestellten gerecht und sorgen Sie für Ihren Ausfall als Chef vor!
  • Sorgerechtsverfügung – Sorgen Sie für das Wohl Ihrer minderjährigen Kinder! Regeln Sie die Betreuung Ihrer Kinder, sollten Sie als Eltern ausfallen. Bestimmen Sie einen Vormund, dem Sie voll vertrauen.
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