Unbenannte Gefahren: Deckungserweiterung für Wohngebäude und Hausrat

Welche Möglichkeiten der Deckungserweiterung gibt es?

Wer eine Elementarschadensdeckung als Ergänzung zu seiner Wohngebäude- und Hausratversicherung hat, ist bereits gut aufgestellt. Als Premiumschutz bieten einige Versicherer seit noch nicht allzu langer Zeit jedoch auch an, sich gegen sogenannte unbenannte Gefahren zu versichern. Eine einheitliche Definition dafür existiert nicht. Knapp zusammengefasst kann jedoch gesagt werden: Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert. Gerne zeigen wir Ihnen anhand lebhafter Beispiele, warum dieser Baustein Sinn macht:

Schadensbeispiel Warum würde eine Elementarschadensdeckung womöglich nicht zahlen? Versicherungsschutz über eine unbenannte Gefahrendeckung möglich?
Durch starke Regenfälle sammelt sich das Regenwasser lediglich in einem Kellerschacht, da der Regenablauf verstopft ist, und drückt von dort aus dann in den Keller. Es gab nur eine partielle Überschwemmung, ohne dass weitere Teile des Versicherungsgrundstückes betroffen sind. Damit ist die Definition der Bedingungen nicht erfüllt. Ja
Auf dem Balkon ist ein Outdoor-Kunstrasenteppich verlegt. Dieser wurde so verlegt, dass der Ablauf ebenfalls verdeckt wurde. Das Regenwasser kann dadurch nur schwer abfließen. Bei einem Starkregenereignis sammelte sich das Regenwasser auf dem Balkon und drang von dort aus ins Haus ein. Die Elementarschadensbedingungen sehen eine Überschwemmung von Grund und Boden vor. Der Balkon zählt hierzu nicht. Daher ergibt sich kein versicherter Schaden. Ja
Durch starke Wetterwechsel zwischen Tauwetter, Schneefällen und Frost ist der Schnee auf einem Flachdach sehr schwer geworden und hat gleichzeitig den regulären Ablauf und Notablauf mit Eis und Schnee verstopft. Darüber liegen mehrere Zentimeter, mit Regenwasser gesättigter Schnee, der dann bei wärmeren Temperaturen zu schmelzen beginnt. Durch die verstopften Abläufe kann dieses Wasser nicht ablaufen und dringt dann in das Dach und ins Mauerwerk ein. Die Elementarschadensbedingungen sehen eine Überschwemmung von Grund und Boden vor. Das Dach zählt hierzu nicht. Daher ergibt sich kein versicherter Schaden. Ja

Wichtig hierbei ist auch der genaue Blick in die Bedingungen der unbenannten Gefahren. Wir stehen Ihnen hierzu gerne mit Rat und Tat zur Seite. 



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