Krankentagegeld- und Unfall-Versicherung
Warum eine Krankentagegeld- und Unfallversicherung für Sie unerlässlich ist.
Krankentagegeld-Versicherung
Egal ob als GKV Versicherter zur Absicherung der Lücke bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder in der PKV ist ein Krankentagegeld für Ärzte unerlässlich und erspart dann auch die AU-Klausel bei der BU-Absicherung.
Als GKV freiwillig Versicherter gibt es ein Krankentagegeld nur dann, wenn auch der volle und nicht der verminderte Beitragssatz gezahlt wird. Dann aber auch nur ab dem 43. Tag, was für einen freiberuflichen Arzt evtl. nicht unbedingt von Vorteil ist. Eine kürzere Karenzzeit gibt es nur, wenn der von der Kasse dafür geltende Wahltarif genommen wird. Dann ist man aber auch 3 Jahre an die Kasse gebunden.
Ein privates Krankentagegeld kann bzgl. der Karenzzeit, zumindest bei einem freiberuflichen Arzt ab dem 8. Tag gewählt werden. Aufgrund des deutlich teureren Beitrags bei einer frühen Karenzzeit, empfiehlt sich auch eine Kombination aus verschiedenen Karenzzeiten.
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