Erweiterter Fahrerschutz auch für Unfallverursacher

Jährlich ereignen sich rund 300.000 Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr.

shutterstock_144026179Bildnummer: 144026179 Urheberrechte: Monkey Business Images

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert die Ansprüche der Geschädigten und zahlt z. B. für Heilbehandlungen, Schmerzensgeld sowie im Todesfall Leistungen an Hinterbliebene. Der unfallverursachende Fahrer kann für sich selbst keine Ansprüche geltend machen. Er erhält lediglich Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die häufig nur eine Grundversorgung sicherstellen und mitunter in langwierigen Verfahren erstritten werden müssen. Hier kann ein erweiterter Fahrerschutz den Fahrer umfassend absichern. Der Fahrerschutz kann auch für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren abgeschlossen werden. Ein großes Plus an Sicherheit, da junge Fahrer leider überdurchschnittlich häufig Verkehrsunfälle verursachen und oft noch nicht umfassend genug abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns – wir finden den für Sie optimalen Tarif!



Sie möchten unsere aktuellen Themen per Newsletter erhalten?

Newsletter abonnieren

Warum wird die Gebäudeversicherung teurer?

Der Kostenanstieg ist auf die hohe Inflation und die stetig teurer werdenden Baustoffe zurückzuführen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder

Die Absicherung ist schon ab dem 6. Lebensjahr möglich!

Wärmepumpen: Effizientes Heizen auch effizient versichern!

Standardpolicen decken manche Risiken nur unzureichend ab.

Mit Sommerreifen durch den Winter?

Bleiben Sie auf winterlichen Straßen auf der sicheren Seite!

Fahrrad im Urlaub versichert?

Fahrradversicherung: Schutz für (E-)Bikes im Urlaub.

Top