Berufshaftpflicht
Das ultimative Muss für jeden Arzt/Zahnarzt
Assistenzärzte, angestellte Ärzte / Zahnärzte oder ohne Anstellung
Diese Versicherung ist in Ihrem Beruf enorm wichtig und unerlässlich. Die Berufshaftpflicht wird dabei je nach ausgeübter Tätigkeit entsprechend auf Sie zugeschnitten.
Angestellte Ärzte und Zahnärzte
Spätestens ab Erteilung der Approbation benötigt der angestellte Arzt eine Berufshaftpflicht-Versicherung. Er haftet aus Delikt nach § 823 BGB und hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch bei leichter Fahrlässigkeit. Vorsicht: Möglicher Arbeitgeber-Regress bei grober Fahrlässigkeit!
Es bestehen verschiedenste Haftungsquellen:
- der ärztliche Behandlungsfehler
- der Unfall bei Nutzung des Praxis-PKWs zu Hausbesuchen
- Regress- oder Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung wegen dem angestellten Arzt zurechenbaren Verhaltens
- Honorarrückforderungen von Versicherern beziehungsweise Patienten wegen Verletzung der Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht und daraus folgende Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Basisdeckung für jeden Arzt ab Erlangung bis zur Abgabe der Approbation
- Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
Gelegentliche außerdienstliche ambulante Tätigkeit / gelegentliche freiberufliche Tätigkeit
Basisdeckung ergänzt um Notarztdienste und andere Tätigkeiten außerhalb der dienstlichen Tätigkeit, z.B.:
- Gelegentliche KV Bereitschaftsdienste
- Gelegentliche Not- und Sonntagsdienste
- Gelegentliche Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
- Gelegentliche Schiffarzttätigkeit
- Gelegentliche Notarztdienste
Aber: Leitender Notarzt ist ein höheres Risiko und zuschlagspflichtig!
Achtung: Praxisvertretungen sind freiberufliche Nebentätigkeiten, die gesondert zu beantragen sind.
Dienstliche Tätigkeit unterscheidet sich nach ...
- Assistenzarzt ohne Gebietsbezeichnung – in der Facharztausbildung
- Assistenzzahnarzt in der Vorbereitungszeit zur Erlangung der kassenärztlichen Zulassung (Dauer 2 Jahre) oder Ausbildung zum Oralchirurgen oder Kieferorthopäden
- Facharzt
- Oberarzt, Arzt in Oberarztfunktion, Stationsarzt
- Chefarzt
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Beim Erstanruf bespricht unser Experte Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihnen. Später kommunizieren Sie wie Sie es bevorzugen: per E-Mail, per Telefon oder auch persönlich vor Ort.
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