Zu Hause im Büro

Bereits zwei Drittel aller Arbeitnehmer arbeiten gelegentlich von zu Hause aus, einige sogar regelmäßig. Verbesserte Internet-Verbindungen und mobile Arbeitsgeräte bringen Bewegung in das Arbeitsleben. Wir haben wichtige Infos und Tipps zum Thema Home-Office zusammengefasst.

Die Arbeit von Zuhause scheint für viele Arbeitnehmer das ideale Modell zu sein, um Beruf und Familie besser miteinander in Einklang zu bringen oder auch nur um dem oftmals anstrengenden und stressigen Büroalltag zu entkommen. Was auf den ersten Blick wie das optimale und zukunftsorientierte Arbeitsmodell klingt erfordert in der Praxis jede Menge Disziplin und Selbstorganisation. Denn um sich der Zerreißprobe zwischen Firma und Familie stellen zu können und eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen, müssen Arbeitszeiten festgelegt sowie ungestörte Arbeitsphasen ermöglicht und klare Pausenzeiten eingehalten werden. Die Arbeitszeit von Zuhause unterliegt, wie auch die Arbeit im Büro, dem Arbeitszeitengesetz, deren Einhaltung Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährleisten und ggf. auch dokumentieren müssen.

Vor der Arbeit im Home-Office sollte geklärt werden wer für die Beschaffung und Instandsetzung der Arbeitsgeräte verantwortlich ist – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Gleiches gilt für die Versicherung der technischen Geräte. Vom Arbeitgeber gestellte Geräte sind Unternehmenseigentum und demnach über die Firma versichert. In der Praxis nutzen jedoch ca. ein Viertel aller Arbeitnehmer die eigenen privaten Geräte. Vor allem im Bereich Datenschutz kann das zu sicherheitstechnischen Problemen führen, da er auf privaten Geräten schwierig durch die Firma sichergestellt werden kann. Die Vertraulichkeitspflicht gilt Zuhause wie im Büro: Unterlagen oder Kundendaten sollten überall vor der Einsicht Dritter geschützt werden. Die Gewährleistung der Pflicht des Datenschutzes und der Sicherheit liegt aber auf Seiten des Unternehmens.

Kosten für den Internetzugang, die (Teil-)Übernahme der Miete, Strom und Heizkosten sind häufig Verhandlungssache. Zutritt zum Home-Office haben weder Arbeitgeber noch Betriebsrat. Bei vorheriger Anmeldung kann der Arbeitnehmer aber ein Zutrittsrecht ermöglichen, beispielsweise zur Überprüfung relevanter Vorschriftsmaßnahmen. Solange die berufliche Tätigkeit des Mieters nicht nach außen ersichtlich ist, ist das Arbeiten von Zuhause auch in der Mietwohnung legitim. Bei regelmäßigem Besuch von Kunden kann es aber wegen der vertragswidrigen Nutzung zu einer Unterlassungsklage durch den Vermieter kommen.

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung greift im Home-Office wie auch im Büro gleichermaßen für Schäden gegenüber Dritten. Der Arbeitnehmer haftet bei Schäden gegenüber dem Arbeitgeber nur eingeschränkt. Bei leichtester Fahrlässigkeit übernimmt der Arbeitgeber den Schaden, bei grobfahrlässigen Schäden kann allerdings auch der Arbeitnehmer in die Pflicht genommen werden. Die private Haftpflicht-Versicherung des Arbeitnehmers greift hierbei in den häufigsten Fällen aber nicht, da Schäden gegenüber dem Arbeitgeber, die während der beruflichen Tätigkeit verursacht werden, meist nicht abgedeckt sind. Wir bieten hier entsprechende Premiumprodukte, die diesen Umstand berücksichtigen. Anders bei Schäden die durch Familienangehörige an Sachen des Arbeitgebers verursacht werden: hier übernimmt die private Haftpflicht-Versicherung den Schaden.

Wie im Fall der Haftpflichtversicherung ist der Arbeiternehmer zuhause durch die gesetzliche Arbeits-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung abgesichert. Im Gegensatz zur Arbeit im Büro sind der Weg zur Kaffeemaschine, Toilette wie auch der Weg vom Bett zum Schreibtisch unter Umständen von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Betriebliche Wege, z. B. wenn Akten benötigt werden, die in einem anderen Raum lagern, sind dagegen mitversichert. Bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften werden dem Versicherten bei einem Unfall die Versicherungsleistungen zwar gewährt, eventuell muss sein Arbeitgeber aber zukünftig bestimmte Auflagen erfüllen, denn auch die Vorschriften zur Bildschirmarbeit- und Arbeitsstättenverordnung müssen im Home-Office eingehalten werden.

Tipps rund um das Thema Home-Office finden Sie auch auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de

Gibt es zum Bereich Home-Office keine betrieblichen Vereinbarungen oder Firmen- bzw. Branchenverträge, sollten Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Zusatzklausel im Arbeitsvertrag zur Sicherheit festgehalten werden.

Sie haben weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie persönlich.



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