Hier können Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Mediation e.V. exklusiv dem Markel Haftpflicht-Gruppentarif beitreten.

Vielen Dank, dass Sie sich für unser gemeinsam mit Markel entwickeltes Absicherungskonzept für den Bereich Haftpflicht interessieren.

Hier können Sie in 5 Schritten Ihren gewünschten Versicherungsvertag abschließen:
Bitte lesen Sie in den ersten 3 Schritten unsere Erstinformation, unsere Datenschutzeinwilligungserklärung sowie den Beratungsverzicht und bestätigen Sie dies jeweils mit einem Bestätigungshaken.
Beauftragen Sie uns dann in Schritt 4 mit einem vierten Bestätigungshaken, Ihnen ein Versicherungsprodukt zu vermitteln.

Dann können Sie als 5. Schritt über den am Ende der Seite befindlichen orangen Button "Online-Antrag öffnen" Ihren gewünschten Versicherungsschutz beantragen.
Bitte vergessenen Sie im Antrag nicht den Sondernachlass für Verbandsmitglieder der DGM zu wählen.
Unsere Erstinformation können Sie hier lesen.
Unsere Informationen zum Datenschutz können Sie hier lesen.
Geschäftsbesorgungsvertrag (Maklervertrag)

zwischen der Firma Dieter Neuhauser, Traunwalchener Str. 7, 83301 Traunreut, Telefon: 08669 86180, E-Mail: Dieter.Neuhauser(at)vfm-Neuhauser.de
- nachstehend Versicherungsmakler (VM) genannt –
und der Antragstellerin/dem Antragsteller auf Aufnahme in das Markel-Haftpflichtkonzept
- nachstehend Mandant genannt -

1. Vertragsgegenstand
Der VM ist unabhängiger Versicherungsvermittler und an keinen Versicherer gebunden. Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich die Vermittlung des Markel-Haftpflichtkonzeptes DGM für die Risiken D&O und Betriebshaftpflicht des Mandanten. Der Mandant kann hierzu eine ausführliche fachliche Beratung des VM anfordern. Sofern er den Vertrag ohne Beratung direkt über den hinterlegten Antrag abschließt verzichtet er jedoch ausdrücklich auf eine vorherige Beratung gegenüber dem VM. Der Auftrag des Mandanten erstreckt sich ausschließlich auf diesen Vertrag. Selbstverständlich kann der Auftrag jederzeit auf Wunsch des Mandanten auch auf die Beratung zu und die Betreuung von sonstigen Versicherungsverträgen/risiken des Mandanten erweitert werden. Der VM steht hierfür zur Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung.

2. Aufgaben des Maklers
Der VM übernimmt im oben genannten Rahmen durch diesen Vertrag nach jeweiliger Absprache mit dem Mandanten folgende Aufgaben:
- Die Beratung des Mandanten nach § 60, 61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse (Risiken), sofern der Mandant die Beratung anfordert;
- Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes;
- Die Verwaltung der vermittelten Versicherungsverträge;
- Die Erteilung von Auskünften zu den vermittelten Verträgen nach Anfrage des Mandanten;
- Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung einer Risikoänderung;
- Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach entsprechender expliziter Beauftragung;
- Die Unterstützung des Mandanten im Schadensfall.
Eine umfassende Ermittlung des Versicherungsbedarfs in allen Risikobereichen und Versicherungssparten (Risikoanalyse) ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Der VM ist zur Überwachung und laufenden Betreuung der von ihm nicht vermittelten Versicherungsverträge nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird oder der VM hierfür ein Entgelt bzw. eine Provision (Courtage) erhält. Für die Empfehlung wird ein Versicherungsvertrag ausgewählt, der geeignet ist, den Versicherungsbedarf des Mandanten abzudecken und bei dem Preis und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die bei der Auswahl anzuwendenden fachlichen Kriterien berücksichtigen unter anderem die Qualität des Versicherers und des Versicherungsvertrages sowie des Services des Versicherers. Hierbei bezieht der VM auch seine subjektive Erfahrung (z. B. aus der Schadensregulierung, Annahmepolitik etc.) ein. Der VM ist in der Bestimmung der relevanten Auswahlkriterien und deren Bewertung grundsätzlich frei.
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