So ist die Garage richtig in der Hausratversicherung mit abgedeckt

Sicher lagern Sie ähnlich wie viele andere Autobesitzer Ihre Autoreifen und sämtliches Zubehör für Ihr Auto in Ihrer Garage. Insbesondere nachdem die Autoreifen gewechselt wurden, werden diese gern direkt in der Garage gelagert. Leider haben Diebe deshalb in vielen Fällen ein besonders leichtes Spiel.

In der Vergangenheit ist es immer öfter zu Fällen gekommen, in denen besonders dreiste Diebe in geöffnete Garagen eingedrungen sind, um die ausgewechselten Autoreifen zu stehlen, die gerade vom Autobesitzer ausgetauscht werden. Da die Preise von Autoreifen immer weiter ansteigen, sind diese kriminellen Handlungen für die Diebe äußerst lukrativ.

ZAHLT DIE HAUSRATSVERSICHERUNG BEI EINEM DIEBSTAHL AUS DER GARAGE?

Sollten die Reifen direkt aus der Garage gestohlen werden, sieht es für Sie als Besitzer in den meisten Fällen schlecht aus. Autoreifen werden in den seltensten Fällen von der Versicherung als Hausrat klassifiziert und sind deshalb in der Regel nicht mitversichert. Bei einem Diebstahl aus der Garage geht es deshalb vor allem um sämtliche anderen Gegenstände, die eventuell gestohlen werden können.

Je nach Art der Garage werden unterschiedlichsten Dinge darin aufbewahrt. In Ihrer Garage könnte sich beispielsweise ein Fernseher oder ein Regal voller Werkzeuge befinden. Diese Gegenstände werden von der Hausratsversicherung in der Regel ohne Probleme abgedeckt. Damit die Hausratversicherung auch die Garage mit abdeckt, muss der Zutritt zum eingelagerten Hausrat abgeschlossen sein. Sollten Sie also während des Wechsels der Reifen oder zu einem anderen Zeitpunkt das Garagentor kurz geöffnet und unbeaufsichtigt lassen, besteht für diesen Zeitraum kein Versicherungsschutz. Damit die Hausratsversicherung Ihre Garage mit einschließt, sollten Sie Ihre Garagentore stets geschlossen halten.

SCHLIESSEN SIE IHRE GARAGE IMMER AB

Doch das geschlossene Garagentor reicht nicht aus, um gegen Einbruch oder Diebstahl versichert zu sein. Ihre Garagentore müssen über ein Schloss verfügen und tatsächlich abgeschlossen sein, damit Sie abgesichert sind.

Das Gleiche gilt für sämtliche Türen, die in eine Garage führen. Ihre Garage ist erst dann komplett in der Hausratsversicherung abgedeckt, wenn sich die Diebe den Zugang zu ihr mit Gewalt oder mit speziellen Einbruchswerkzeugen verschaffen müssen. Sollten Türen nicht abgeschlossen sein oder das Garagentor sogar offenstehen, wird Ihre Versicherung nicht für den entstandenen Schaden zahlen und Sie müssen Ihre Kosten selbst tragen. Überprüfen Sie deshalb stets, ob Ihre Garage tatsächlich abgeschlossen ist und sparen Sie nicht beim Kauf eines Schlosses für die Tore. Dadurch werden Ihnen zumindest die durch den Einbruch entstandenen Kosten erstattet.

 

Ist Ihr Hausrat inklusive Ihrer Garage richtig abgesichert? Gerne beraten wir Sie zur Optimierung oder Neuabschluss Ihrer Hausratversicherung!
Rufen Sie uns an: 0 62 32 / 3 17 01 11 oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.



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