Die Grüne Karte für Autofahrer wird weiß
Die „Grüne Karte“ dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-Haftpflicht-versichert ist. Bei der Grünen Karte handelt es sich um die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr". In einigen Ländern muss die Versicherungskarte bei der Einreise sogar vorgelegt werden, daher sollte sie bei Fahrten ins Ausland immer mit dabei sein.
Auch bei einem Unfall im Ausland ist es wichtig, die internationale Versicherungskarte vorlegen zu können, da sie wichtige Informationen zu Halter und Kfz-Versicherung enthält, was die Regulierung des Schadens erleichtert.
Warum ändert sich jetzt die Farbe von grün auf weiß?
Bisher war die internationale Versicherungskarte nur gültig, wenn sie tatsächlich auf grünem Papier gedruckt war. Das bedeutet, dass die Versicherungskarten vom jeweiligen Kfz-Versicherer gedruckt und postalisch an die Kunden versendet wurden. Selbst drucken konnte man bisher nur, wenn man grünes Papier oder einem Farbdrucker hatte. Durch die neue Regelung mit der "Weißen Karte" wird dies nun erleichtert: Versicherer können das Dokument einfach per E-Mail senden und der Kunde kann es bequem zu Hause ausdrucken. Das ist vor allem dann praktisch, wenn einem erst kurz vor Reisebeginn auffällt, dass man noch die internationale Versicherungskarte im Gepäck benötigt.
Gültigkeit und Übergangsphase
Das Ablaufdatum der internationalen Versicherungskarte finden Sie direkt auf der Karte selbst. In der Regel hat die Karte eine Gültigkeit von drei Jahren, bei manchen Versicherern auch fünf Jahre.
Zwischen dem 01.07.2020 und Ende 2020 kann die internationale Versicherungskarte sowohl in der Farbe grün als auch in der Farbe weiß ausgestellt werden. Ab dem 01.01.2021 werden dann nur noch weiße Karten ausgestellt. Bereits bestehende Versicherungskarten werden dadurch nicht ungültig, sondern sind in gewohnter Weise bis zu Ihrem Ablauf nutzbar.
Bitte beachten Sie: Es ist auch weiterhin notwendig, die internationale Versicherungskarte auszudrucken. Ein digitales PDF z.B. am Smartphone vorzulegen, reicht nicht aus.