Krankenvollversicherung

Die Umfassende

Ihr Weg in die Private Krankenversicherung

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) setzt gewisse Bedingungen voraus.

  • Angestellte: Müssen ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) haben, welche 2025 bei 73.800 Euro liegt. Mit einem Einkommen über der JAEG können Angestellte in die PKV wechseln und von individuelleren Leistungen profitieren.
  • Selbstständige und Freiberufler: Können unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln. Da sie nicht an die JAEG gebunden sind, können sie frei zwischen GKV und PKV wählen. Die PKV bietet oft bessere Leistungen und maßgeschneiderte Tarife.
  • Beamte: Haben generell die Möglichkeit, sich privat zu versichern, da der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt (Beihilfe). Beamte profitieren von der Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt. Eine private Restkostenversicherung ist daher oft günstiger als die Alternative einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.

Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV

Der Hauptunterschied zwischen der GKV und der PKV liegt in der Vielfalt und Qualität der Leistungen.

  • GKV: Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Systems, allerdings oft längere Wartezeiten bei Fachärzten. 
  • PKV: Tarife mit freier Arztwahl möglich, auch bei Privatärzten. Schnellere Terminvergabe und oft kürzere Wartezeiten. 
  • GKV: Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den diensthabenden Arzt. 
  • PKV: Wahl zwischen Mehrbett-, Einzel- oder Zweibettzimmer. Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl (auch Chefarzt) möglich. 
  • GKV: Kostenerstattung für verschreibungspflichtige Medikamente, jedoch mit Zuzahlungen. Begrenzte Auswahl an Heilmitteln wie Physiotherapie. 
  • PKV: Größere Auswahl und Erstattung auch für höherpreisige Medikamente und Heilmittel. Weniger bis keine Zuzahlungen. 
  • GKV: Grundversorgung bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen, hohe Eigenanteile bei aufwändigen Behandlungen. 
  • PKV: Umfangreiche Leistungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie und prophylaktische Maßnahmen, mit geringerem Eigenanteil als in der GKV. 
  • GKV: Gesetzlich festgelegte Vorsorgeuntersuchungen, wie z. B. Krebsfrüherkennung, ab bestimmten Altersgrenzen. 
  • PKV: Umfassendere Vorsorgeuntersuchungen und keine Altersbeschränkungen möglich. Höherwertige Diagnostikmethoden. 
  • GKV: Begrenzte Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur. 
  • PKV: Umfassendere Kostenübernahme für alternative und komplementäre Heilmethoden. 

Beiträge im Alter

Bei Angestellten entfällt in der Renten der Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Dafür bekommt man von der gesetzlichen Rentenversicherung 7,3 % seiner Rente als Zuschuss zu seiner PKV mtl. Ausbezahlt! Generell empfiehlt sich zudem eine zusätzliche Beitragsentlastung, welche man als Krankenversicherungstarif vereinbaren kann und der Beitrag dafür ist ebenfalls AG-Zuschusspflichtig, was natürlich einen Renditeeffekt gibt.  
Eine Alternative wäre gerade auch für Selbständige, welche ja keinen AG-Zuschuss erhalten, eine Basisrente, welche seit 2023 ebenfalls zu 100 % absetzbar ist.

Fazit

Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung kann für viele Berufsgruppen Vorteile bieten, sei es durch bessere Leistungen oder maßgeschneiderte Tarife. Wichtig ist, die persönlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse zu prüfen, um die beste Entscheidung zu treffen. Zudem sollte man die Beiträge im Alter zusätzlich ausfinanzieren und somit bleibt man auch in der Rentenphase, wo die meisten Personen weniger Einkünfte haben, weiterhin entspannt Top versichert!

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