Wohngebäudeversicherung ersetzt keine Instandhaltung

Die Wohngebäudeversicherung deckt mögliche Schadensfälle ab, ist jedoch nicht als „Geldumlage“ für etwaige Sanierungen gedacht.

Ein Gebäude zu erwerben, ist für viele der größte Schritt im Leben. Neben der entsprechenden Kreditlast, die dann auf einem liegt, verpflichtet dieses Eigentum aber auch. Mit höher werdendem Gebäudealter steigt die Reparaturanfälligkeit, von kleinen Schönheitsausbesserungen bis hin zu größeren Investitionen wie einer neuen Heizungsanlage oder Fenstererneuerung. Die Wohngebäudeversicherung deckt mit modernen Bedingungswerken heutzutage eine sehr große Fülle an möglichen Schadensfällen ab, jedoch ist diese nicht als „Geldumlage“ für etwaige Sanierungen gedacht, sondern für tatsächliche Schadensfälle. Gerade in der Leitungswasserversicherung zeigt sich dieses Problem massiv: Durch ein zu altes und renovierungsbedürftiges Leitungswassernetz, gepaart mit einem langjährigen Sanierungsstau, schießen die Schäden in diesem Segment in die Höhe und damit auch langfristig Aufwendungen und Prämien. Die einzige Lösung: Geld zurücklegen für die Gebäudesanierung. Wir zeigen Möglichkeiten dafür …



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