Verlängerung der Frist für Baukindergeld bis März 2021

Wer ein Haus oder eine Immobilie kauft oder baut und selbst einzieht, dem steht Baukindergeld zu. Neuer Stichtag ist der 31. März 2021. Welche Details zu beachten sind, erläutern wir im Artikel.

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Frist des Baukindergeldes verlängert. Bisher war der 31. Dezember 2020 der Stichtag. Jetzt gilt der 31. März 2021. Entscheidendes Kriterium ist das Datum des notariellen Kaufvertrages (beim Hauskauf) oder das Datum der Baugenehmigung (bei noch zu bauenden Häusern). 
Hierbei allerdings gleich ein Tipp: Schieben Sie das Bau- oder Kaufvorhaben nicht auf die lange Bank, denn Genehmigungs- und Kaufverfahren benötigen erfahrungsgemäß etwas Zeit. Was aber nach dem Stichtag erfolgen kann, sind: Der Kaufpreis, die Übergabe des Hauses, Bauarbeiten oder der Einzug. 

Ob man für Baukindergeld berechtigt ist, entscheidet das jährliche Haushaltseinkommen

Für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind kann eine Familie einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr und das über eine Dauer von 10 Jahren erhalten. Das macht somit insgesamt 12.000 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen mit einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro beträgt. Für jedes weitere Kind dürfen 15.000 Euro hinzukommen.

Grundlage für die Ermittlung des Betrages ist der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor der Antragsstellung. Für einen Antrag in 2020 wird also der Durchschnitt der Einkommen aus 2017 und 2018 gebildet.

Überschreitet das Einkommen die o.g. Grenze oder ist man bereits im Besitz von Wohneigentum in Deutschland, ist man leider nicht förderberechtigt. 

Der Antrag wird bei der KfW gestellt

Das Datum des Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung entscheidet darüber, ob Sie in die Frist der Förderfähigkeit fallen. Der Antrag selbst kann erst nach dem Einzug in das neue Heim bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Dies muss bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug erfolgen. Ausschlaggebend ist die Meldebestätigung Ihrer Behörde. Entsprechende Anträge sind längstens bis Ende 2023 möglich.

Machen Sie sich rechtzeitig mit den Fristen vertraut. Wenn Fristen auch nur um wenige Tage überschritten werden, können keine Ausnahmen gemacht werden.

>> Hier gelangen Sie zur Info-Seite der KfW und zum Antrag für Baukindergeld

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