Diese Extras lohnen sich für Arbeitgeber

Große Unternehmen setzen das Entgeltmanagement schon lange erfolgreich als Betriebssteuerungsmittel ein. Nun haben auch Familienbetriebe und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, das Entgeltmanagement sinnvoll und rechtssicher zu realisieren. Nutzen Sie als Unternehmer die vielfältigen Möglichkeiten, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ihre unternehmerischen Interessen und die Ihrer Arbeitnehmer lassen sich so ideal miteinander verbinden. Es entsteht eine klassische Win-win-Situation, bei der beide Seiten von Vorteilen profitieren, vor allem durch die Verknüpfung mit betrieblichen Vorsorgesystemen wie einer, nach dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) konformen, betrieblichen Altersversorgung oder einer sofort erlebbaren betrieblichen Krankenvorsorge!

Wir haben das Netto-Konzept für Entgelterhöhungen

Rund 950.000 Arbeitnehmer nutzen aktuell die Möglichkeiten des Entgeltmanagements. Mit den beiden Musterberechnungen zeigen wir Ihnen zwei von vielen Möglichkeiten auf, Entgeltmanagement in Ihrem Unternehmen erfolgreich umzusetzen und so Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren.

Steuern und Abgaben verbrauchen die Hälfte Ihrer Entgelterhöhung. Um Ihrem Arbeitnehmer 50 € netto ausbezahlen zu können, müssen Sie diesem etwa 100 € brutto bezahlen. Dazu kommt noch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Somit entstehen Lohnkosten von 115,17 €, um für Ihren Arbeitnehmer 50 € netto zu erzielen. Das Entgeltmanagement bringt deutlich mehr als bei einer herkömmlichen Entgelterhöhung – und das ohne zusätzliche Arbeitgeber-Kosten! 

 Beispiel 1:

 Monatsabrechnung
bisher:
Monatsabrechnung + 50,00 €
mehr Netto (ca. 4,3 % vom Brutto)
Monatsabrechnung + 50,00 €*
Baustein ST/SV frei

Bruttogehalt

2.200,00 €

2.294,60 €

2.250,00 €

ST/SV Bruttogehalt

2.200,00 €

2.294,60 €

2.200,00 €

Sozialversicherungen

426,25 €

444,59 €

426,25 €

Berufsgenossenschaft

39,60 €

41,30 €

39,60 €

Nettogehalt

1.498,75 €

1.549,54 €

1.548,75 €

Nettoplus

X

Netto + 50,79 €

Netto + 50,00 €

Personalkostenmehraufwand

X

+ 114,64 €

+ 68,99 € inkl. Verwaltung

Arbeitnehmer, verheiratet, Steuerklasse 4, ein Kind, gesetzlich krankenversichert (Beitragssatz z. B. AOK 15,7 %), Kirchensteuer, 40 Jahre, Bundesland Bayern, Stand 03/2018
* Internet-Pauschale. 

Durch die Umwandlung von vier Entgeltbausteinen im Wert von 184,95 € (ST/SV frei) inklusive Entgeltumwandlung in bAV von 100,00 € brutto (nach § 3 Nr. 63 EStG) erhält der Mitarbeiter ein höheres Nettogehalt. Aus der Entgeltumwandlung gibt es später eine Betriebsrente als Ausgleich zur entstandenen Lücke bei der gesetzlichen Altersrente. Für den Arbeitgeber ergibt sich dadurch eine Einsparung pro Monat von 9,52 €. Bei 50 Mitarbeitern beträgt die Einsparung im Jahr rund 5.712,00 €. 

 Beispiel 2:

 Monatsabrechnung
bisher:
Monatsabrechnung + 50,00 €
mehr Netto (ca. 4,3 % vom Brutto)
Monatsabrechnung + 50,00 €*
Baustein ST/SV frei

Bruttogehalt

2.500,00 €

2.515,00 €

2.330,05 €

ST/SV Bruttogehalt

2.500,00 €

2.400,00 €

2.215,05 €

Sozialversicherungen

484,38 €

465,00 €

429,17 €

Berufsgenossenschaft

45,00 €

39,87 €

39,87 €

Nettogehalt

1.658,52 €

1.605,75 €

1.691,81 € ***

Nettoveränderung

X

– 52,77 €

Netto + 33,29 €

bAV mtl. Beitrag

X

+ 115,00 € inkl. 15 % AG-Zuschuss

+ 115,00 € inkl. 15 % AG-Zuschuss

Personalkostenersparnis

X

– 6,18 €

– 9,52 € inkl.
Verwaltung

Arbeitnehmer, verheiratet, Steuerklasse 4, ein Kind, gesetzlich krankenversichert (Beitragssatz z. B. AOK 15,7%), Kirchensteuer, 40 Jahre, Bundesland Bayern, Stand 03/2018
** ExtraCard, Firmenhandy, Kennzeichenhalter als Werbefläche, Einkaufsgutscheine pauschal besteuert über Arbeitgeber *** inkl. Guthaben auf ExtraCard und Wert der Einkaufsgutscheine
 

Diese Berechnungsbeispiele können durch die Vielzahl der Bausteine 100fach verändert und modifiziert werden – immer
unter der Vorgabe, das Netto zu erhöhen, Sozialversicherungslücken zu schließen und Lohnkosten einzusparen. Diese Ersparnisse können Sie natürlich auch an Ihre Mitarbeiter weitergeben. In § 3 ESTG sind rund 70 Entgeltmanagementbausteine aufgeführt, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung oder als On-Top-Leistung teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei, teilweise pauschalversteuert für Ihre Mitarbeiter eingesetzt und genutzt werden können. Lassen Sie uns gemeinsam mit Ihrem Steuerbüro die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen prüfen. Die hier aufgeführten Informationen stellen keine verbindliche steuerliche Auskunft dar. Steuerliche Beratung darf nur ein Steuerberater oder eine steuerrechtskundige Person durchführen.

Folgende Möglichkeiten für das Entgeltmanagement bieten sich an:

Wie wäre es mit einem Zuschuss? Bis zu 44 € können auf eine Kreditkarte eingezahlt werden! Der Betrag steht Ihnen zur freien Verwendung und kann bei allen angeschlossenen Akzeptanzpartnern eingelöst werden. Die Kreditkarte hat die Funktion einer Geldkarte, d. h. man kann alles damit machen – außer abheben!

Lassen Sie sich doch Ihr Mittagessen von Ihrem Chef zahlen. Ihr Arbeitgeber kann sich an den Verpflegungskosten beteiligen. Das sind knapp 95 € pro Monat, die Sie in Form von Restaurant- oder Essensschecks erhalten. Einlösen können Sie die Gutscheine bei rund 30.000 Partnern – vom Supermarkt bis zum Restaurant in Ihrer Nähe. Alternativ kann auch mittels einer App für das Smartphone und abfotografierter Belege die Abrechnung digital erfolgen.
(§ 8 Abs. 2 S.6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2)

Um gute Fachkräfte von Ihrem Unternehmen zu begeistern und langfristig zu binden, können Sie mit diesem Angebot zusätzlich punkten: Sie als Arbeitgeber überlassen Ihren
Mitarbeitern ein Handy mit Kosten zu günstigen Rahmenvertragskonditionen, welche im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer übernommen werden – auch für den privaten Bereich.
(§8 Abs.2 S. 11 EStG R8.1 LStR 2011)

Sicher machen Ihre Mitarbeiter Werbung für ein Autohaus, ohne sich dieser Tatsache bewusst zu sein. Wieso also nicht lieber für Sie als Arbeitgeber werben und zusätzlich Geld einstreichen? Mit den praktischen Kfz-Kennzeichenhaltern am Auto, in Verbindung mit einem kleineren Aufkleber z. B. auf der Heckscheibe, können Ihre Kennzeichen individuell beschriftet werden.
(§22 Nr. 3 EStG, 7 Einkommensart sonstige Einkünfte)

Ihre Mitarbeiter erhalten eine geförderte Altersvorsorge i. d. R. dann, wenn diese bereit sind, auf einen Teil des Bruttogehalts zu verzichten. Sie als Arbeitgeber können einen Teil der Einsparungen des Entgeltmanagements in Form einer Betriebsrente für Ihre Mitarbeiter anlegen und gleichzeitig die Regelungen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes berücksichtigen!

Ihre Mitarbeiter erhalten von Ihnen eine monatliche Barzuwendung von bis zu 50 € für Internetverbindungen über den privaten PC, Handy oder Internetcafés. Diese Zuwendung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und wird lediglich von Ihnen als Arbeitgeber pauschalversteuert.
(§40 Abs.2 EStG; R 40.2 LStR 2011)

Ihre Vorteile als Arbeitgeber liegen auf der Hand:

  • Sie erhöhen den Nettolohn mit weniger Nebenkosten als bei einer normalen Gehaltserhöhung
  • Sie sparen pro Mitarbeiter über 114,00 € ein (Beispiel 2)
  • Sie binden Mitarbeiter ans Unternehmen und bleiben dadurch wettbewerbsfähig
  • Sie senken die Lohnkosten für Ihr Unternehmen
  • Sie bauen Ihr Innovationsimage aus
  • Sie sind durch gute Bezahlung für Bewerber interessant

Ihre Mitarbeiter profitieren ebenfalls vom Entgeltmanagement:

  • Sie erhöhen die Nettoliquidität durch steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge
  • Sie schöpfen alle staatlichen Förderungen aus
  • Sie verbessern die Versorgungssituation im Alter

Auskunft Finanzamt

Die Referenten von Bund und Ländern haben sich beim Treffen im November 2011 über die bundesweite Handhabung von Entgeltbausteinen und Entgeltmanagement ausgetauscht. Daraufhin folgten diverse BFH-Urteile. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen haben sich nun hierüber eingehend beraten und folgen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums umfänglichund grundsätzlich. Gerne holen wir eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Anruf-Auskunft bei Ihrem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt für Sie ein.

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?

Da die Umsetzung des Entgeltmanagements rechtssicher gegenüber dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsrecht erfolgen muss, erhält jeder Mitarbeiter eine individuelle Beratung über die mit Ihnen als Arbeitgeber abgestimmten Bausteine. Die Entscheidung wird dann für die Personalakte schriftlich festgehalten und einmalig in Ihr Lohnabrechnungssystem eingebunden. Erst bei Änderungen oder Ergänzungen der Bausteine, des Gehalts oder der persönlichen Daten Ihres Mitarbeiters erfolgt eine Korrektur. Mindestens einmal jährlich sollte ein dokumentiertes Gespräch zwischen Ihnen als Arbeitgeber und uns stattfinden. Ansonsten entsteht nach der Einrichtung kein weiterer Aufwand, da sich die Lohnabrechnungen monatlich gleichbleibend wiederholen.

Warum brauchen Sie einen externen Partner?

  • Wir sind Spezialist für alternative Vergütungssysteme
  • Wir verfügen über Beratungskompetenz zu den Sozialversicherungen
  • Wir erbringen die Mitarbeiterberatungsleistungen zum gesamten Thema Entgeltmanagement
  • Wir verfügen über die passende Software für die Umsetzung
  • Wir bilden uns ständig fort
  • Wir versorgen Sie mit aktuellen Informationen zu Änderungen in der Rechtsprechung
  • Wir minimieren Ihren Verwaltungsaufwand
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