Mediation statt Gerichtsverfahren – Die alternative Konfliktbeilegung

Manchmal ist es notwendig, für sein Recht zu streiten. Zu den grundsätzlichen Vorteilen des Rechtsstaats gehört es, dass der Gang zu den Gerichten jedem Bürger offensteht. Ein Nachteil des Rechtsstreits kann es sein, dass er Gewinner und Verlierer zurücklässt. Der Verlierer wird oftmals nicht einsehen, warum das Gericht nicht ihm, sondern seinem Kontrahenten Recht gegeben hat. Gerade dann, wenn es sich um einen Streitfall aus einem Alltagsbereich handelt, in dem sich die Beteiligten immer wieder begegnen werden, sorgt diese Situation fast automatisch für neuen Unfrieden.

Die Mediation ist besonders in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Nachbarschaftsrecht und Vertragsrecht längst zur ernsthaften Alternative zum Rechtsstreit geworden. Das Grundprinzip der Mediation ist die selbstverantwortliche Streitbeilegung. Als neutraler Mediator hilft ein mit entsprechenden Zusatzkenntnissen versehener Rechtsanwalt oder ein Psychologe den verstrittenen Parteien zunächst dabei, eine gemeinsame Gesprächsbasis zu finden. Dazu gehören klare Vorgaben, die im Mediationsvertrag festgeschrieben werden. Häufig ist es sinnvoll und wichtig, sich über die jeweilige Auslegung bestimmter Begriffe zu einigen.

Im nächsten Schritt führt der neutrale Mediator die Parteien dazu, ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, ohne sich in Vorwürfen und Anschuldigungen zu verlieren. Der jeweils andere Beteiligte ist gehalten, ohne Entgegnungen und Verteidigungsreden zuzuhören und anschließend seine eigenen Befindlichkeiten ebenso vorwurfsfrei zu formulieren. Gemeinsam wird dann nach Lösungen gesucht, die in einer abschließenden, schriftlich verfassten Vereinbarung verbindlich festgehalten werden.

Wichtig für das Gelingen eines Mediationsverfahrens sind die freiwillige Teilnahme und die Bereitschaft, sich um eine dauerhafte Streitbeilegung zu bemühen. Der Mediator ist fachkundiger Helfer. Er darf weder vor dem Mediationsverfahren noch danach in gleicher Sache als Interessenvertreter für einen der Beteiligten tätig werden. Gelingt die Streitbeilegung durch Mediation nicht, steht der Weg zu den Gerichten immer noch offen. Gelingt die Mediation aber, können sich Familienangehörige, Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder Grundstücksnachbarn wieder in die Augen sehen. Gefühle von Triumph und Unterlegenheit können dort nicht entstehen, wo in eigener Verantwortlichkeit eine Lösung für den Streit gefunden wurde. Es bleibt im besten Fall das gemeinsame, gute Gefühl, aktiv etwas zur Verbesserung der als belastend empfundenen Situation getan zu haben. Die gelungene Mediation spart außerdem Zeit und Geld, weil keine Gerichtsverhandlungen in verschiedenen Instanzen notwendig werden.

Der Weg, eine Einigung über eine Mediation zu finden, ist oftmals zügiger, günstiger und für beide Parteien zufriedenstellender, als ein Urteil vor Gericht. Dies haben mittlerweile auch die Anbieter von Rechtsschutzversicherungen erkannt und schließen deshalb immer häufiger die Mediation als Leistung mit ein. Falls Sie Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung überprüfen und gegebenenfalls erweitern möchten, können Sie sich vertrauensvoll an unser Expertenteam wenden. Rufen Sie uns an!
Tel: 0 62 32 / 3 17 01 11



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