Frist für Arbeitskraftabsicherung spart Ihnen bares Geld

Wenn Sie Sie Ihre Arbeitskraft noch bis Ende Februar absichern, profitieren Sie von den Vorzügen.

Wer kennt sie nicht, die alljährlichen neuen Vorsätze wie mehr Sport, mit dem Rauchen aufhören oder mehr Entspannung im Alltag. Falls das Stichwort Arbeitskraftabsicherung bisher noch nicht den Weg in Ihre Vorsätze gefunden hat, dann sollten Sie das schleunigst ändern! Denn mit einer abgesicherten Arbeitskraft lebt es sich definitiv gleich viel entspannter! Und die gute Nachricht: Sie können bis zu 2.500 EUR sparen. Und wie funktioniert das Ganze?

Absicherung der Arbeitskraft bis Ende Februar: bares Geld sparen!

Sie schließen die Arbeitskraftabsicherung nicht in diesem Jahr, sondern rückdatiert auf das letzte Jahr ab.

Bis Ende Februar kann der Versicherungsbeginn, z. B. auch für eine Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, zum 01.12. des Vorjahres zurückdatiert werden. 

Und warum spare ich damit Geld? 

Das hat mit der Berechnungsmethode für das Eintrittsalter bei den Versicherungsgesellschaften zu tun. Viele Gesellschaften rechnen nämlich einfach so: Kalenderjahr – Geburtsjahr = Eintrittsalter

Der Geburtsmonat spielt dabei keine Rolle, d. h. ist man z. B. im Dezember geboren, ist man bei dieser Berechnungsmethode für den Versicherer bereits am 01.01. des neuen Jahres ein Jahr älter! Und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (aber auch Grundfähigkeits- oder Risikolobensversicherung) ist der Beitrag u. a. eben vom Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn abhängig. Hierzu folgende Beispiele:

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Übrigens sind auch „Schüler“ eine Berufsgruppe bei Versicherern und können sich mit einer Berufsunfähigkeit z. B. für den Fall absichern, wenn durch eine Krankheit oder Unfall der Besuch der Schule im normalen Umfang nicht mehr möglich ist (genaue Definition des jeweiligen Versicherers beachten). Und ganz nebenbei sichert man sich sein junges Eintrittsalter und der spätere Beruf ist auch ohne Meldepflicht oder Umstellung in eine schlechtere Berufsgruppe (z. B. handwerkliche Tätigkeit) mitversichert! Näheres dazu lesen Sie in unserer News zu >>Schüler-BU.

Deshalb ran an die guten Vorsätze und als Belohnung zusätzlich noch dauerhaft Geld sparen!

Sie haben Fragen? Melden Sie sich gerne telefonisch oder über unser >>Kontaktformular.



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