Staatliche Förderung Ihrer Altersversorgung und Vermögensplanung
Der Staat fördert Ihre Altersversorgung und Ihre Vermögensplanung auf unterschiedliche Art und Weise. Hier finden Sie einen Überblick über die meistgenutzten Förderungsmöglichkeiten.
Das wohl bekannteste staatlich geförderte Produkt ist die Riester-Rente. Sie wurde 2002 zum Ausgleich des herabgesetzten Rentenniveaus eingeführt. Die Riesterrente wird auf zwei Arten staatlich gefördert.
Je nach Lebenssituation erhalten Sie folgende Zulagen:
- Die jährliche Grundzulage in Höhe von 154 €.
- Die jährliche Kinderzulage: Für vor 2008 geborene Kinder erhalten Sie 185 €, für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhalten Sie sogar 300 € jährlich. Achtung: Die Kinderzulage kann nur an ein Elternteil fließen, bei zwei oder mehr Kindern kann die Zulage aufgeteilt werden.
- Sind Sie unter 25 Jahre alt, erhalten Sie im ersten Versicherungsjahr einmalig 200 €.

Wer die Zulagen erhalten will, muss diese beantragen. Die Beantragung kann bis zum Ende des übernächsten Versicherungsjahres erfolgen. Lassen Sie also Ihre bestehenden Riesterverträge überprüfen und sichern Sie sich rückwirkend die volle Zulage.
Wer nicht jedes Jahr einen Antrag stellen möchte, kann auch einen Dauerzulagenantrag mit dem Versicherer des Riestervertrags vereinbaren.
Neben den Zulagen ist die Riesterrente auch steuerlich gefördert – der sogenannte Sonderausgabenabzug. Der Sonderausgabenabzug steht nur unmittelbar Förderberechtigten in voller Höhe zur Verfügung.
Wenn die Steuerersparnis höher ausfällt als die gesamte Zulagenförderung (auch die Zulagen von Ehefrau und evtl. Kindern) gibt es mit der Einkommensteuererklärung eine Erstattung des Betrags, der die Zulagen übersteigt.
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