Krankenversicherung für Erntehelfer
Erntehelfer bzw. ausländische Saisonarbeiter sind wichtige Komponteten im landwirtschaftlichen Betrieb. Oftmals sind Erntehelfer als "kurzfristige Beschäftigte" angestellt. In diesen Fällen besteht meistens keine Sozialversicherungspflicht. Somit haben viele ausländische Erntehelfer auch keinen Krankenversicherungsschutz.
Im Falle einer plötzlich auftretenden Krankheit oder eines stationären Aufenthaltes eines Erntehelfers ist es für Sie von Vorteil, dass Ihre Erntehelfer schnell wieder tatkräftig zupacken können. Sichern Sie sich mit einer Krankenversicherung für Erntehelfer ab.
Wir empfehlen hierfür den Partner HanseMerkur mit dem "Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft bis zu 153 Tagen".
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