Höchstent­schädi­gung dank unserer Firmenpolice

Die Qualität einer Versicherungspolice zeigt sich spätestens im Schadensfall.

shutterstock_482486158_340070264Bildnummer: 482486158 Urheberrechte: MaximP Bildnummer: 340070264 Urheberrechte: Vadym Nechyporenk

Ist der Wert einer versicherten Sache im Schadensfall höher als die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme, wird die Entschädigung in diesem Verhältnis gekürzt. In vielen Policen finden sich Modelle zur dynamischen Fortschreibung der Versicherungssummen mit Hilfe von Indexreihen, die jedoch ebenso zu einer Unterversicherung führen, wenn die Werte ursprünglich falsch ermittelt wurden. Wir bieten mit der selbst entwickelten Firmenpolice Versicherungssummen in Form von Höchstentschädigungen an. Dabei wird im Schadensfall ohne Prüfung einer Unterversicherung bis zur Höhe der festgelegten Versicherungssumme voll entschädigt. Diese beruhigende Regelung findet nicht nur bei den Werten für Gebäude und Inhalt Anwendung, sondern auch dann, wenn der Betrieb einen Unterbrechungsschaden erleidet.



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