03.12.2020Lassen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht verfallen
Null- und Negativzinsen begleiten uns nach wie vor. Sie können dem Nullzins aber gegenwirken – denken Sie z. B. einfach an Ihre vermögenswirksamen…
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Fällt das Einkommen weg sorgt der Staat mit der Erwerbsminderungsrente für eine Basisabsicherung, die aber an Bedingungen geknüpft ist. Krankenkasse (GKV) und private Krankenversicherer (PKV) leisten mit dem Krankentagegeld ebenfalls einen Beitrag bei Arbeitsunfähigkeit. Die GKV aber max. 78 Wochen und die PKV solange keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder private Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird. Doch wie können Sie sich dauerhaft und bedarfsgerecht absichern?