Keine Staatshilfen bei Immobilienschäden durch extreme Naturereignisse

Deutliche Zunahme von Zerstörungen durch Sturm, Starkregen & Co.

Verstärkt in jüngerer Vergangenheit haben Beschädigungen und teilweise vollständige Zerstörungen von Immobilien durch Naturereignisse deutlich zugenommen. Vor allem durch die sich mehrenden Unwetter hat im Zuge dessen der Einschluss von Elementarschäden in die Gebäudeversicherung deutlich an Relevanz gewonnen. Doch noch immer kommt im Nachgang eines durch ein Naturereignis verursachten Schadenseintritts die Ernüchterung, wenn Kunden feststellen müssen, dass die sog. „erweiterte Elementarschadensversicherung" (greift bei Überschwemmung und Rückstau durch bspw. Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen usw.) nicht Bestandteil ihres Vertrags ist. In diesen Fällen muss der Schaden selbst getragen werden.

Zu allem Unglück verabschiedeten zwischenzeitlich gleich mehrere Landesregierungen Gesetze, die die ausreichende Versicherung für das bestehende Gebäude künftig und für Praktisch jeden erdenklichen Fall ausschließlich in die Hand seines Besitzers legen.  Dieser kann auch nicht mehr bei einem Schaden – etwa verursacht durch extreme Naturgewalten – auf Hilfe mittels staatlicher Gelder hoffen. Es empfiehlt sich also dringend, uns vorsorglich zurate zu ziehen und sich gegebenenfalls nebst Wohngebäude und Hausrat adäquat gegenüber Naturgefahren aller Art zu versichern. Übrigens: Hausbesitzer der Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen können sich kostenfrei unter: www.naturgefahren-kompass.de ein Bild über das Risikopotenzial verschaffen, inwieweit ihr Gebäude durch Hochwasser und sonstige Naturgefahren gefährdet ist.



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