Wer bezahlt, wenn der Christbaum in Flammen steht?

Weihnachtszeit, besinnliche Zeit. Doch manchmal endet das Fest der Geburt Jesu jäh: Brände, vor allem von Weihnachtsbäumen und Adventskränzen sind leider keine Seltenheit und verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Doch wer kommt dafür auf?

Bei einem Brand werden meist neben dem Weihnachtsbaum oder Adventskranz auch Einrichtungsgegenstände, Möbel, Decken und sonstiger Hausrat beschädigt. Hier greift der in der Hausratversicherung enthaltene Feuerschutz, der Schäden durch einen Brand (im Sinne der Bedingungen) versichert, beispielsweise verursacht durch eine brennende Kerze dessen Flamme auf den Weihnachtsbaum übergegriffen hat.

Die Hausratversicherung kommt dann im oben geschilderten Fall für die entstandenen Schäden auf und übernimmt die Kosten für den Ersatz des beschädigten Hausrates sowie weiterer Kostenpositionen (dies können Bewegungs- und Schutzkosten, Aufräumungskosten, Kosten für provisorische Maßnahmen oder auch Kosten zur Schadenabwehr oder Minderung sein).

Sollten dann auch fremde Personen- oder Sachen eines Dritten zu Schaden gekommen sein, so übernimmt dies im Verschuldensfall in aller Regel die 

Aus diesem Grund ist für Mieter als auch Gebäudeeigentümer eine Haftpflicht- und Hausratversicherung gleichermaßen wichtig! Zusätzlich empfiehlt es sich für Gebäudeeigentümer eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die für Schäden durch Brand am Gebäude einspringt und einen evtl. hohen finanziellen Verlust ausgleicht.

Besondere Achtsamkeit im Umgang mit Kerzen sollte trotz einer richtigen Versicherungsvorsorge aber immer noch die Grundvoraussetzung sein!
Bleibt eine entzündete Kerze unbeaufsichtigt, durch Verlassen des Raumes oder der Wohnung, gilt das als grob fährlässig. Genauso wenn nicht sichergestellt wurde, dass die Kerze ganz erloschen ist.

Stellt sich heraus, dass die nötige Sorgfaltspflicht erfüllt wurde übernimmt die Versicherung den kompletten Schaden. Sollte dies nicht der Fall sein liegt ggf. die grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Der Versicherer hat dann das Recht den Entschädigungsbetrag entsprechend zu kürzen.

Hier empfiehlt sich der Abschluss unserer hochwertigen Vertragsbedingungen, in denen auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird, sodass es im o. g. Fall nicht zu einer Kürzung kommt. Ihr Versicherungsvermittler hilft Ihnen gerne bei der Auswahl des richtigen Produktes/Tarifes weiter! 

Beugen Sie der Brandgefahr mit unseren Tipps vor:

  • Brennende Kerzen vor dem Verlassen des Zimmers immer löschen! Sollten Kinder oder Haustiere im Raum sein gilt besondere Vorsicht.
  • Kerzen, ob am Weihnachtsbaum oder Adventskranz, sollten immer genügend Abstand zu anderen Gegenständen oder leicht brennbaren Materialien wie Gardinen haben. Ratsam ist außerdem eine feuchte Unterlage unter den Adventskranz zu legen.
  • Es muss für einen soliden Stand des Weihnachtsbaums gesorgt werden, damit dieser nicht umfallen kann. Die Äste und Nadeln dürfen nicht zu trocken sein, da das die Brandgefahr immens erhöht.
  • Bereits heruntergebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln, damit die Flammen nicht versehentlich mit dem Baumschmuck in Berührung kommen.
  • Um im Fall eines Brandes schnell reagieren zu können sollte sich ein Feuerlöscher oder eine Feuerdecke im Raum bzw. ein Eimer Wasser neben dem Weihnachtsbaum befinden.
  • Luftzüge im Raum immer vermeiden. Dadurch kann das Feuer zusätzlich angeschürt werden. Türen und Fenster sollten bei einem Brand falls möglich noch geschlossen werden, um die Sauerstoffzufuhr zu unterbrechen.
  • Elektrische Kerzen sind immer die sicherste Variante. Achten Sie beim Kauf aber auf das GS- Gütesiegel (Geprüfte Sicherheit).
  • Eine ratsame Vorsichtsmaßnahme ist zu jeder Jahreszeit das Anbringen von Rauchmeldern. Dazu finden Sie hier einen hilfreichen Artikel.

 
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand muss die Feuerwehr schnellstmöglich alarmiert, das Gebäude verlassen und andere Mitbewohner informiert werden. Kontaktieren Sie anschließend Ihren Versicherungsvermittler. Er berät Sie zum weiteren Vorgehen und kann Ihnen wertvolle Tipps im Umgang mit den Versicherungen geben.

Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne.



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