Für Hausrat und Wohngebäude ideal

Wenn die Schadensursache von den vorgefassten Definitionen in der Police abweicht, besteht keine 100%ige Garantie, dass der Versicherer den entstandenen Schaden ersetzt.

Bildnummer: 521176063 Urheberrechte: Christian Delbert

Das Kleingedruckte von Versicherungspolicen erläutert im Detail, unter welchen Umständen welcher Versicherungsschutz besteht. So beinhaltet etwa eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung den Risikoschutz bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. In der Wohnung befindliche Haushaltswerte sind darüber hinaus über eine Hausratpolice gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert.

All diese sind genau definierte Gefahren. Sobald allerdings die Schadensursache von einer vorgefassten Definition abweicht, besteht bei diesen Vertragsgestaltungen keine 100%ige Garantie, dass der Versicherungsgeber den entstandenen Schaden ersetzt. Anders bei einer Allgefahrenversicherung, denn diese bietet zusätzliche Sicherheit gegenüber konventionellen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Der Grund: Ein weitreichender Deckungsumfang
schützt auch vor nicht ausdrücklich definierten Gefahren. Etwa bei Diebstahl in den eigenen vier Wänden ohne den vorher erfolgten Einbruch oder bei Sturmschäden unterhalb von Windstärke 8. Sogar bei Gefahren, die bisher noch unbekannt sind, übernimmt die Allgefahrenversicherung den Schutz für Wohngebäude und Hausrat. Somit ist der Deckungsumfang dieser Police wesentlich höher. Die Allgefahrenpolice bietet Versicherungsschutz generell bei
jeder Gefahr, außer eben denjenigen, die im Vertrag namentlich ausgeschlossen wurden, wie etwa auf nicht kalkulierbare Risiken, z. B. Kriegsereignisse oder Schäden durch Kernenergienutzung. 

Nutzen Sie die Vorzüge einer Allgefahrendeckung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 



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