Die gesetzliche Pflegeversicherung – Eine ausreichende Absicherung?
Mit Eintritt eines Pflegefalls ist ein Pflegebedürftiger bzw. dessen Angehörige mit hohen Kosten konfrontiert. Sie zahlen als gesetzlich oder privat krankenversicherte Person automatisch auch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Aber was zahlt diese Pflegepflichtversicherung im Leistungsfall und ist dies wirklich ausreichend?
Selbst tätig werden und absichern – Pflegezusatztarife
Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, die Lücken und Risiken adäquat abzusichern. Dabei unterscheiden sich die Tarife mit Leistungen, welche prozentual abgestuft aus Pflegegrad 5 auch für die anderen Pflegegrade leisten (im stationären Bereich je nach Tarif auch schon ab Pflegegrad 2 zu 100 %) und Tarifen, bei denen die Leistungshöhe in den einzelnen Pflegegraden sowie auch teilweise zwischen ambulanten und stationären Pflegeleistungen individuell versicherbar ist!
Zudem gibt es bzgl. Gesundheitsfragen auch Tarife mit einer Gesundheitserklärung, d. h. einer Aufzählung von Erkrankungen, die bei der versicherten Person aktuell nicht vorliegen bzw. auch im genannten Abfragezeitraum nicht eingetreten sein dürfen, damit der Tarif abgeschlossen werden kann.
Die Alternative zu den Produkten nach Art der Krankenversicherung ist die Pflegerente nach Art der Lebensversicherung. Dies hat den Vorteil, dass Beitragsanpassungen nicht möglich sind und aufgrund der Kalkulation als „Rentenversicherung“ auch immer ein Rückkaufwert bei Kündigung zur Verfügung steht, somit also keine reine Risikoversicherung ist. Dafür sind die Beiträge aufgrund des „Kapitalerhalts“ auch höher.
Die Pflegerentenversicherung bezahlt im Leistungsfall eine lebenslange Pflegerente ab Pflegegrad 2, bestehend aus einem garantierten Teil und ggfs. den Überschüssen, die zur Bildung einer Überschussrente dienen. Die Leistungen je Pflegegrad können vom Versicherungsnehmer flexibel festgelegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist üblicherweise auch die Pflegerente. Je nach Anbieter können auch Regelungen im Todesfall vor und nach Beginn der Leistung festgelegt werden; teilweise kann auch Kapital entnommen werden, sogar während dem Bezug einer Pflegerente! Die Absicherung kann gegen laufende Beitragszahlung, aber auch gegen bzw. in Kombination mit einem Einmalbeitrag erfolgen.
Ein Hinweis auf Rentenversicherungen mit Pflege-Option: Bei einigen Anbietern der Kapital- und fondsgebundenen Rentenversicherung steht die Möglichkeit, eine Option auf eine Pflegerente zu vereinbaren bzw. ist automatisch vereinbart. Die Option tritt i.d.R. erst ab Renteneintritt in Kraft und erhöht im Pflegefall die Altersrente – ohne Gesundheitsprüfung.
Unser Tipp
Gerade auch für kleine Kinder ist die Absicherung mit einem Pflegetagegeld eine sehr kostengünstige „Worst Case“ Absicherung. Meistens besteht für die Kinder bereits eine sehr sinnvolle Unfallversicherung, welche aber eben nur bei Unfällen leistet. Nehmen wir an, ein Kind wird aufgrund einer Erkrankung nie mehr im Stande sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dann wird es auch sehr wahrscheinlich sein, dass diese Erkrankung auch einen Pflegegrad ausgelöst hat – und dann springt die Pflegezusatzversicherung ein. Die Beiträge hierfür liegen bei einer vernünftigen Absicherungshöhe und je nach Versicherer bei nur ca. 6 EUR monatlich!
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