Bin ich mit Sommerreifen auch im Winter versichert?

Was Sie beachten müssen und ab wann Bußgelder drohen.

Die gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

Winterreifen oder auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen müssen die M+S-Kennzeichnung (Matsch + Schnee) aufweisen. Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 60 € rechnen.

Als Faustformel gilt die O-O-Regel: Von Oktober bis Ostern sollte das Fahrzeug auf M+S-Reifen umgerüstet werden; sie erhöhen zudem die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte. Auch für den Versicherungsschutz können sich Auswirkungen ergeben: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallgegners, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war.

Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt die Schäden am eigenen Auto. Jedoch ist der Versicherer berechtigt, den Schaden nach der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Achten Sie also hierbei insbesondere darauf, dass Ihre Vollkaskoversicherung den Einschluss: „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Wir übernehmen diese Überprüfung Ihres Vertrages gerne jederzeit für Sie.



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