Erweiterter Fahrerschutz auch für Unfallverursacher
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert die Ansprüche der Geschädigten und zahlt z. B. für Heilbehandlungen, Schmerzensgeld sowie im Todesfall Leistungen an Hinterbliebene. Der unfallverursachende Fahrer kann für sich selbst keine Ansprüche geltend machen. Er erhält lediglich Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die häufig nur eine Grundversorgung sicherstellen und mitunter in langwierigen Verfahren erstritten werden müssen. Hier kann ein erweiterter Fahrerschutz den Fahrer umfassend absichern. Der Fahrerschutz kann auch für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren abgeschlossen werden. Ein großes Plus an Sicherheit, da junge Fahrer leider überdurchschnittlich häufig Verkehrsunfälle verursachen und oft noch nicht umfassend genug abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns – wir finden den für Sie optimalen Tarif!