Autounfall: Wer hat das Recht auf einen Leihwagen?
Ein Autounfall ist eine unliebsame Situation, die zu vielen Fragen führen kann, insbesondere dann, wenn das eigene Fahrzeug in der Werkstatt repariert werden muss. Einer der wichtigsten Aspekte in solch einem Szenario ist die Mobilität. Viele Verkehrsteilnehmer stellen sich dann die Frage: Steht mir ein Leihwagen zu und wenn ja, wer trägt die Kosten? Wir klären auf, was Ihre Rechte sind und worauf Sie achten sollten.
Unschuldig am Unfall? Ihr Recht auf einen Mietwagen
Wenn Sie unschuldig in einen Autounfall verwickelt waren und Ihr Auto deshalb repariert werden muss, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten für den Leihwagen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Dauer der notwendigen Reparatur Ihres Fahrzeugs. Ein Anspruch besteht in der Regel jedoch nur, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Haben Sie einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, so ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig. Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, da die Versicherung des Schuldigen die Kosten tragen muss. Die Dauer für die Ersatzbeschaffung eines neuen Autos wird laut Gutachter meist auf 14 Tage festgesetzt. Danach übernimmt die gegnerische Versicherung nur in Ausnahmefällen weitere Kosten.
Kosten des Mietwagens und Schadenminderungspflicht
Die Kosten für den Leihwagen sollten Sie dabei immer im Blick behalten. Überzogene Preise für einen Mietwagen werden von der Versicherung des Unfallgegners in der Regel nicht akzeptiert. Es ist Ihre Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, indem Sie beispielsweise verschiedene Mietwagen-Anbieter vergleichen.
Firmenwagen und Nutzungsausfallentschädigung
Auch wenn es sich um einen Firmenwagen handelt, haben Sie ein Anrecht auf einen Leihwagen. Anders sieht es bei gewerblichen Fahrzeugen aus, wie beispielsweise einem Taxi. Hier gibt es spezielle Regelungen.
Mietwagen nach einem selbstverschuldeten Unfall
Wenn Sie ausschließlich eine Haftpflichtversicherung haben, besteht kein Anspruch auf einen Mietwagen. Bei einer Vollkaskoversicherung kommt es auf die Vertragsbedingungen an, ob und unter welchen Umständen Sie einen Anspruch auf einen Leihwagen haben. Überprüfen Sie dafür Ihre Versicherungsbedingungen oder klären Sie dies direkt mit Ihrer Versicherung.
Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt
Zu beachten ist auch, dass ein selbstverschuldeter Unfall in der Regel zu einer Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt führt. Dies hat höhere Versicherungsprämien zur Folge. Die Höhe der Rückstufung hängt von Ihrem Versicherungsunternehmen und Ihrer aktuellen Schadensfreiheitsklasse ab.
Nach einem Autounfall haben Sie unter bestimmten Umständen das Recht auf einen Leihwagen, jedoch gibt es einige Dinge zu beachten, um späteren Ärger zu vermeiden. Ist der Unfall selbstverschuldet, sind die Möglichkeiten eines Ersatzfahrzeugs begrenzt. Es hängt maßgeblich von der Art Ihres Versicherungsschutzes ab, inwieweit Schäden abgedeckt sind und ob ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht. Stets ist es empfehlenswert, die eigenen Versicherungsbedingungen vorab genau zu prüfen und sich durch einen Versicherungsprofi unterstützen zu lassen.