Garantiezinssenkung erhöht BU-Prämien um bis zu 5%

GEÄNDERTER HÖCHSTRECHNUNGSZINS BETRIFFT AUCH DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Die im Mai 2016 vom Bundesfinanzministerium erlassene Verordnung zur Absenkung des Höchstrechnungszinses von 1,25 % auf 0,90 % ab 2017 betrifft nicht nur die Lebens- und Rentenversicherung. Private Krankenversicherungen sind ebenso betroffen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung).

RECHNUNGSZINS BESTIMMT DIE ALTERUNGSRÜCKSTELLUNG
Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den der Versicherer seiner Beitragskalkulation zugrunde legt, wenn es um den Aufbau einer Rückstellung für das Alter geht. Jüngere Versicherte werden seltener berufsunfähig, deshalb spart der Versicherer Teile der Beiträge für die Jahre mit einem höheren BU-Risiko. Dafür garantiert der Versicherer eine Mindestverzinsung. Deshalb wird der Höchstrechnungszins auch Garantiezins genannt.

Die gute Nachricht: Wer bereits eine BU-Versicherung hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Der Zinssatz bei Vertragsabschluss gilt unverändert für die gesamte Laufzeit.

NEUVERTRÄGE MÖGLICHST 2016 ABSCHLIESSEN
Wer sich den höheren Zins auf lange Zeit sichern will, schließt den Vertrag am besten noch 2016 ab. Besonders junge Interessenten sind hier angesprochen, denn wegen der langen Laufzeit bis zum voraussichtlichen Renteneintritt macht sich ein geringerer Zins bei ihnen am stärksten bemerkbar. Bis zu 5 % müssten die Beiträge rechnerisch steigen, sofern die Versicherer nicht aus Wettbewerbsgründen auf die Anpassung verzichten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört gerade für Berufseinsteiger zu den wichtigsten Versicherungen, denn nur sie sichert die Arbeitskraft umfassend ab. Das Arbeitseinkommen eines ganzen Berufslebens geht selbst bei weniger gut bezahlten Jobs leicht in die Millionen. Im Schnitt werden 43 % aller Erwerbstätigen mindestens zeitweise berufsunfähig, bevor sie Altersrente beziehen können. Eine private BU-Rente verhindert den sozialen Abstieg.

 

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