Rauchmelder retten Leben und werden Pflicht für Privathaushalte

Bei 90% aller Wohnungsbrände sind nicht die Flammen selbst Todesursache, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen. In 70% aller Brandfälle werden die Bewohner nachts im Schlaf überrascht. Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen jedoch nicht aktiv, das Gehör aber schon. Daher steigert ein Rauchmelder die Überlebenschancen im Ernstfall – daher wird immer häufiger die Einführung einer flächendeckenden Rauchmelderpflicht gefordert.

In Deutschland ist die Ausstattungspflicht von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Rauchmelderpflicht gilt noch nicht bundesweit (einzig in Berlin, Brandenburg und Sachsen besteht aktuell noch keine Pflicht, ein Beschluss ist aber absehbar), einheitlich festgelegt ist jedoch in allen bisher angepassten Bauordnungen, dass Schlafräume, Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Auch das Ende der Übergangsfrist, bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Landesbauordnung abweichend geregelt.


Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland

Diese Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu den Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner vertraglichen Obliegenheit (Pflicht im Versicherungsvertrag) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Wohnort zu halten. Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen. Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall sich unter Umständen auf die Verletzung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften berufen und die Leistung kürzen oder gar komplett verweigern.

Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen eine grob fahrlässige Verletzung seiner Obliegenheiten unterstellt. Sie als Versicherungsnehmer müssen dann beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchmelder in der gleichen Höhe und Ausmaß eingetreten wäre, wie er es gänzlich ohne die Installation der Rauchmelder getan hat.

Und auch die Antwort auf die Frage „Wird überhaupt kontrolliert, ob ich Rauchmelder installiert habe?” ist einfach: Ja, denn bei Neubauten ist eine Bauabnahme u. a. in vielen Bundesländern durch den Schornsteinfeger notwendig, der die Anbringung der Rauchmelder überprüft. Für die Kontrolle in Bestandsbauten ist der Schornsteinfeger zuständig. Im Rahmen der Sichtung der Feuerstätten kann er eine Begehung mit Kontrolle zur Einhaltung der Rauchmelderpflicht durchführen. Richtiger Ärger ist vorprogrammiert, wenn nach einem Brandfall festgestellt wird, dass Rauchmelder fehlten. Immer mehr Bundesländer führen die Rauchmelderpflicht ein und es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Rauchmelderpflicht verbindlich für ganz Deutschland gilt. Daher kann es nur eine Empfehlung geben: Rauchmelder installieren und ruhig schlafen.

Durch die Installation der Rauchmelder haben Sie einen wichtigen Schritt zur Vorbeugung von Personenschäden getan. Gerne helfen wir Ihnen dabei Ihr Hab und Gut abzusichern und eine passende Wohngebäude und Hausratversicherung für Sie zu finden bzw. Ihren derzeitigen Versicherungsschutz auch hinsichtlich wichtiger Leistungsbausteine und Deckungslücken zu überprüfen. Sprechen Sie uns einfach an!


Viele Nützliche Informationen rund um das Thema Rauchmelder finden Sie auch auf der Webseite Rauchmelder retten Leben.



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