Berufsunfähigkeit für Kinder – ein sicheres Stück Zukunft!

Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU) – was bei Erwachsenen schon längst zur Pflichtversicherung geworden ist, beschäftigt nun viele Eltern ein zweites Mal. Bei den Eltern war der Wegfall der staatlichen BU-Rente für alle, die nach 1961 geboren wurden, das Hauptargument.

Die Erwerbsminderungsrente, die dann kam, konnte zudem eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit nicht ersetzen. Eine BU-Rente sollte bis zum Rentenalter den Lebensstandard erhalten und im Idealfall auch dafür sorgen, dass Verträge für die Altersversorgung weiter bespart werden konnten.

Nun springt das Thema eine Generation weiter. Da ein Versicherer den Beitrag nach Eintrittsalter, Laufzeit und Rentenhöhe bemisst, war man also immer gut beraten, dies möglichst früh zu planen. Je früher, desto niedriger war i.d.R. der Beitrag, den sich Azubis oder deren Eltern dann leisten konnten. Damit war der Azubi in seinem Lehrberuf schon abgesichert und musste nur noch seine BU-Rente seinem beruflichen Verlauf anpassen.
Denn die wesentliche Hürde sind die Gesundheitsdaten, die bei Antragstellung anzugeben sind. Gute Gesundheitsdaten verschaffen den Kunden einen leichten Zugang, während problematische Gesundheitsdaten den Zugang verwehren. Das könnte im Zweifelsfall bedeuten auf die staatliche Erwerbsminderungsrente angewiesen zu sein. Hingegen einmal bei einem freien Versicherer unter Vertrag sind auch bei beruflichen Änderungen keine weiteren Prüfungen nötig. Moderne Nachversicherungsgarantien machen es möglich!
Doch die Gesundheitsdaten werden nicht besser. Wir stellen bereits im Jugendalter Erkrankungen wie ADHS, Übergewicht, Sportverletzungen, psychische und motorische Probleme fest. Wenn diese Feststellungen einmal stehen, ist der Zugang für eine Absicherung des Lebensstandards so gut wie verwehrt. Was also kann die Lösung sein?

Rechte sichern – Gesundheitsdaten konservieren
Bereits Schüler haben die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeit abzusichern. In der Schulphase würde diese BU-Rente die Tätigkeit als Schüler absichern, in der Erwachsenenphase die Tätigkeit z.B. als Student oder als Azubi und noch später als Arbeitnehmer oder Selbständiger – ein Konzept, das mitwächst. Die Gesundheitsdaten werden nur einmal abgefragt und sollten daher so früh wie möglich mit einem Antrag verbunden werden.
Mit der Antragstellung werden auch Weichen für den weiteren Ausbau gestellt. Wenn der Schüler sich z. B. als Azubi beim Dachdeckerhandwerk bewirbt, muss er das nicht nachmelden, obwohl Dachdecker zur risikobehafteten Gruppe in der BU zählen. Falls sich das Einkommen erhöht, kann der junge Erwachsene dies in der BU nachversichern. Dies zählt zu den besagten Nachversicherungs-Garantien, die auch bei Selbständigkeit, Finanzierung oder Weiterqualifikation umgesetzt werden können – jeweils ohne erneute Gesundheitsprüfung!
Bei der Auswahl des richtigen Versicherers ist es wichtig, im Leistungsfall als Schüler nicht auf Erwerbsunfähigkeit geprüft zu werden, denn das kann alles sein; der Schutz darf also keine Erwerbsunfähigkeit-Klausel enthalten. Ein Schüler darf bereits 1000 Euro/Monat absichern. In jungen Jahren ist der Beitrag niedrig und bleibt das auch.

Wie gehen Sie als Eltern nun vor?
Schicken Sie uns einfach die Daten Ihres Kindes (Name/Geburtsdatum/Leistung) und wir recherchieren auf dem Markt die besten Lösungen. Sie können sich im Vorfeld auch detailliert beraten lassen, wir helfen Ihnen gerne weiter.



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