Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall richtig?

Viele Landstraßen gehören nicht dem Menschen alleine, sondern werden auch von zahlreichen Wildtieren überquert. Gerade jetzt im Herbst beginnt die Paarungszeit, was zu besonders vielen Wildwechseln auf deutschen Straßen führt. Insbesondere in der Dämmerung und auf mit Warnschildern versehenen Strecken sollten Autofahrer daher besonders vorsichtig sein und im Zweifelsfall die Geschwindigkeit reduzieren. Dennoch lassen sich Zusammenstöße mit Wildtieren nicht immer vermeiden. In diesen Fällen gilt es die Ruhe zu bewahren und folgende Punkte zu beachten.

1. Die Unfallstelle sichern. Grundsätzlich gilt bei Wildunfällen das gleiche wie bei allen anderen Unfällen auch. Zunächst muss die Unfallstelle gesichert werden, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer vor weiteren Unfällen zu schützen. Schalten Sie also am besten sofort die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie sich eine Warnweste über und stellen Sie ein Warndreieck auf.

2. Die Polizei informieren. Erwähnen Sie dabei am besten gleich, dass es sich um einen Wildunfall handelt und ob das Tier noch auf der Straße liegt oder möglicherweise verletzt die Flucht ergriffen hat. Die Polizeibeamten werden dann den zuständigen Jagdpächter informieren. Fassen Sie keinesfalls das Tier selbst an! Verletzte Tiere können in Panik geraten und Menschen schwer verletzen. Zudem ist für den Laien nicht zu erkennen, ob das Tier mit übertragbaren Krankheiten infiziert ist.

3. Den Schaden protokollieren lassen. Sind bei dem Wildunfall Schäden an Ihrem Auto entstanden, sind diese in der Regel durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Polizei oder der Jagdpächter werden Ihnen daher eine Bescheinigung über die Schadensaufnahme ausstellen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, selbst noch einige Fotos von der Unfallstelle und den entstandenen Schäden zu machen.

4. Die Versicherung informieren. Mit dem Nachweis und den Fotos wenden Sie sich anschließend an Ihre Versicherung. Diese reguliert den Schaden dann.
 

Wildunfälle können selbst geübten und vorausschauenden Autofahrern passieren. Grundsätzlich sind sie daher weder strafbar, noch drohen Schadensersatzforderungen des Jagdpächters. Sie können also bedenkenlos die Polizei informieren. Wer dies allerdings nicht tut, muss unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen:

Zwar kann bei einem Wildunfall keine Fahrerflucht begangen werden. Wer allerdings einfach weiterfährt und den Jagdpächter nicht über ein verletztes Tier informiert, erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei. In diesem Fall kann zudem ein Schadensersatzanspruch des Wildpächters bestehen, wenn aufgrund der nicht erfolgten Meldung verwertbares Wildbrett verdirbt. Auf gar keinen Fall sollten Sie ein totes Tier zudem selbst mit nach Hause nehmen und weiterverarbeiten. Dies erfüllt zum einen den Straftatbestand der Wilderei, zum anderen können so Krankheiten ungewollt übertragen werden.

 

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