So können Sie sich vor den Folgen von Starkregen schützen

Unwetter kann man leider nicht verhindern – aber die finanziellen Schäden lassen sich absichern!

Es passiert von heute auf morgen: Starkregen, der in solchen Mengen niederfällt, dass er schwere Überschwemmungen verursacht.Die Bilder von vollgelaufenen Gebäuden, weggespülten Straßen und kleinen Bächen, die zu reißenden Strömen werden, waren in letzter Zeit u.a. Schwerpunktthema der Nachrichtensendungen.

Vor einem Starkregen selbst kann man sich nur bedingt schützen. Man kann sich aber sehr gut finanziell gegen die Schäden eines solchen Ereignisses absichern. Ein wichtiger Baustein für die Absicherung gegen Überschwemmungen ist die sogenannte Elementarschadensversicherung.

Diese lässt sich in den allermeisten Fällen sehr einfach zur bestehenden Hausratund Wohngebäudeversicherung hinzubuchen und schützt vor den finanziellen Folgen einer Überschwemmung oder eines Rückstaus am Gebäude. Rückstauschäden treten dabei deutlich häufiger auf als die flächendeckende Überschwemmung.

Das Gute dabei ist, dass rund 98 % aller Gebäude ohne größere Probleme in den Genuss dieser Versicherung kommen können. Selbst für Gebäude in der schwersten Risikoklasse (der sog. ZÜRS 4 Zone) gibt es mittlerweile akzeptable Lösungen einzelner Versicherer. Immer mehr zeigt sich auch die Wichtigkeit einer sog. “unbenannten Gefahrendeckung”.

Diese – oftmals entscheidende – Erweiterung deckt auch Schäden ab, die eben nicht in die Definition eines Elementarschadenereignisses (Überschwemmung des Grundstückes) fallen. Als Beispiel sei die Überflutung eines Balkons oder der Terrasse genannt, weil die Abläufe die Wassermengen nicht mehr abführen können. Wenn dann das Regenwasser in das Haus gedrückt wird, liegt kein Elementarschadenereignis im Sinne der üblichen Bedingungswerke vor.

Da es sich auch nicht um Leitungswasser handelt, wäre dieser Schaden ohne eine unbenannte Gefahrendeckung schlichtweg nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre bestehende Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nicht nur um den derzeit “überall empfohlenen” Baustein Elementar zu erweitern, sondern diese Verträge auch auf diese relativ neue Klausel hin zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Sie schützt vor vielen bösen Überraschungen.

Der aktuellen Berichterstattung konnten Sie sicher bereits entnehmen, dass man sich auf staatliche Hilfen allein zukünftig nicht verlassen kann. Neben o.g. bedingungsgemäßen Feinheiten sei abschließend noch auf die extremen Beitragsunterschiede der einzelnen Anbieter hingewiesen. Und last but not least geht es im Schadenfalle auch schnell um vom Versicherer geforderte Vertragssanierungen. Auch hier kommt es auf die richtige Gesamtkonstellation an. Handeln Sie daher jetzt und sichern Sie Ihr Hab und Gut optimal ab - bevor das nächste Unwetter auf Sie zurollt!



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