Erweiterter Fahrerschutz auch für Unfallverursacher

Jährlich ereignen sich rund 300.000 Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr.

shutterstock_144026179Bildnummer: 144026179 Urheberrechte: Monkey Business Images

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert die Ansprüche der Geschädigten und zahlt z. B. für Heilbehandlungen, Schmerzensgeld sowie im Todesfall Leistungen an Hinterbliebene. Der unfallverursachende Fahrer kann für sich selbst keine Ansprüche geltend machen. Er erhält lediglich Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die häufig nur eine Grundversorgung sicherstellen und mitunter in langwierigen Verfahren erstritten werden müssen. Hier kann ein erweiterter Fahrerschutz den Fahrer umfassend absichern. Der Fahrerschutz kann auch für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren abgeschlossen werden. Ein großes Plus an Sicherheit, da junge Fahrer leider überdurchschnittlich häufig Verkehrsunfälle verursachen und oft noch nicht umfassend genug abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns – wir finden den für Sie optimalen Tarif!



Sie möchten unsere aktuellen Themen per Newsletter erhalten?

Newsletter abonnieren

Versicherungslösungen für WEGs, Hausverwalter und Baugenossenschaften

Spezialangebote in der Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften.

Zahnzusatzversicherung

Wissenswertes über Zahnzusatzversicherung: Leistungsspektrum und Absicherung für Ihr Lächeln.

Photovoltaikanlagenversicherung

Umfassender Schutz für Ihre Photovoltaikanlage: Mehr Sicherheit mit spezieller Photovoltaikanlagenversicherung.

Sichern Sie sich Ihr günstiges Eintrittsalter in der Krankenversicherung

Je früher, desto besser: Wie Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sparen können.

Gold als Anker in stürmischen Inflationszeiten

Goldene Zeiten: Warum Sie in das Edelmetall investieren sollten.

Versicherungsschutz für Kinder im Studium und in der Ausbildung

Damit sich Ihre Sprösslinge sorgenfrei ihre Zukunft aufbauen können.

Top