Beim Einstieg in die Beamtenlaufbahn richtig vorsorgen
Wir erklären, welche Versicherungen sinnvoll sind und wie Sie sich Vorteile durch staatliche Förderung sichern.
Welche Bereiche sind speziell betroffen?
Was passiert, wenn ein Beamtenanwärter aufgrund längerer Krankheit oder Unfall nicht mehr in seinem Dienst arbeiten kann? Der Dienstherr kann in diesem Falle eine amtsärztliche Untersuchung anordnen und der Amtsarzt somit die Dienstfähigkeit oder allgemeine Dienstunfähigkeit bescheinigen. Ist letzteres der Fall, wird der Beamtenanwärter aus dem öffentlichen Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachversichert. Da hier aber ebenfalls Wartezeiten einzuhalten sind, gibt es in der Regel keine oder nur eine geringe Leistung – der soziale Abstieg droht! Bei Vollzugsbeamten und Soldaten gibt es noch ein spezielles Dienstunfähigkeitsrisiko, wenn z. B. nach einem Unfall die Schusswaffe nicht mehr bedient werden kann!
Der Angestellte bekommt von seinem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu seinen Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Nicht so der Beamte, dieser erhält vom Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss zu seinen Krankheitskosten. Dieser ist abhängig von der Familiensituation bzgl. Kinder. So beträgt dieser Zuschuss bei einem ledigen Bundesbeamten (z. B. bei der Agentur für Arbeit) ohne Kinder z B. 50 %! Allerdings zahlt die Beihilfe auch nicht für alle Aufwendungen bzw. kürzt die prozentuale Leistung bzw. Rechnungsbeträge teils deutlich, z. B. bei Zahnersatzbehandlungen, stationären Behandlungen, Heilpraktikern oder leistet i. d. R. überhaupt nichts z. B. für Brillen und Kontaktlinsen. Für die in diesem Fall restlichen 50 % muss der Beamte aufgrund Krankenversicherungspflicht in Deutschland eine beihilfekonforme Krankenversicherung inkl. Beihilfeergänzungstarif abschließen! Da die Annahme in der privaten Krankenversicherung vom Gesundheitszustand abhängig ist, müsste der Beamtenanwärter sich im schlimmsten Fall freiwillig in der GKV weiterversichern. Deshalb gibt es z. B. bereits während des Studiums die Möglichkeit, eine kostengünstige Anwartschaft abzusichern und sich damit, den aktuell guten Gesundheitszustand sichern. Damit kann man dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die beihilfekonforme Krankenversicherung wechseln! Falls keine Anwartschaft möglich ist oder nicht abgeschlossen wurde, gibt es zur Bestellung als Beamter auf Probe dann über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang.
Polizeianwärter, Soldaten und auch einige Feuerwehrbeamte haben während der aktiven Dienstzeit eine sogenannte Heilfürsorge. Hier übernimmt der Dienstherr anfallende und über die Heilfürsorge abgedeckte Krankheitskosten zu 100 % (aber nicht für Pflegekosten). Zur Versetzung in den Ruhestand erhält der Beamte dann Beihilfe und benötigt hierzu eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Auch hier sollte zum Dienstbeginn unbedingt eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, da bis zum Eintritt des Beihilfeanspruchs ja einige Zeit verstreichen und sich am Gesundheitszustand etwas ändern kann. Die Absicherung der Pflegepflichtversicherung ist obligatorisch!
Im Unterschied zum Angestellten können Beamte auch bei Sach- oder Personenschäden durch grob fahrlässiges Verhalten von ihrem Dienstherren in Regress genommen werden. Deshalb benötigen Beamte zur ihrer Privathaftpflichtversicherung unbedingt noch das Diensthaftpflichtrisiko als weiteren Einschluss. In manchen Bereichen ist die zusätzliche Absicherung von Vermögensschäden sinnvoll, wenn z. B. durch falsche Berechnungen oder Nichtberücksichtigung von wichtigen Details in Verbindung mit grober Fahrlässigkeit eines Finanzbeamten Steuereinnahmen verloren gehen! Weiterhin sollte für Sicherheitsbeamte noch der Einschluss bzgl. Munition, Einsatzfahrzeuge sowie Beschädigung von fiskalischem Eigentum in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden!

Anfrage stellen
Klicken Sie auf Anfrage starten und füllen Sie mit nur wenigen Angaben das Formular aus.
Anruf erhalten
Beim Erstanruf bespricht unser Experte Ihre Wünsche und Vorstellungen mit Ihnen. Später kommunizieren Sie wie Sie es bevorzugen: per E-Mail, per Telefon oder auch persönlich vor Ort.
Individuelle Beratung
Mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner werden nun ausführlich Ihre Wünsche besprochen, Möglichkeiten abgeklärt und ein Rahmen abgesteckt, auf Basis dessen dann unsere Recherche beginnt.
Fertig!
Sie erhalten ein individuelles und flexibles Angebot. Wir suchen für Sie die geeignete Absicherung.