Wenn beim Grillen der Funke überspringt

Die Temperaturen steigen, die Tage werden länger, die Nächte sind lauer – die perfekte Jahreszeit um die Grillsaison einzuläuten. Ob Zuhause auf dem Balkon oder bei Bekannten im Garten, die Deutschen sind große Fans des Barbecues. Doch das Hantieren mit offenem Feuer ist mit so manchen Gefahren verbunden. Jährlich enden knapp 4.000 Grillpartys mit Sach- oder sogar Personenschäden. Mit der richtigen Absicherung kann man sich in solchen Fällen eine Menge Ärger ersparen.

Trotz achtsamem Verhalten kann es beim Grillfest zu Unfällen kommen: die Markise des Nachbarn fängt Feuer oder aber Glut landet auf der teuren Jacke eines Bekannten. Stichflammen können den Gästen sogar starke Verbrennungen zufügen. Kommt ein Dritter oder dessen Eigentum bei einem Grillfest zu Schaden, deckt im Normalfall die private Haftpflichtversicherung des Gastgebers diesen Ersatzanspruch ab. Um schließlich allgemein Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden, sollten gewisse Vorschriften eingehalten werden.
Der Grill darf niemals unbeobachtet sein und für den Notfall sollte stets ein Feuerlöscher oder Eimer Sand in der Nähe haben. Neben einem sicheren Standort ist es wichtig, dass Ihr Grill über die marktüblichen Sicherheitssiegel verfügt, wie zum Beispiel das GS-Zeichen oder auch die Norm DIN EN 1860. Ebenso verhält es sich mit den Grillanzündern. Hier sollten Sie auf explosive Brandbeschleuniger verzichten und ausschließlich ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Brennstoffe verwenden.
Landet die Grillsoße oder der Rotwein versehentlich auf dem Designerteppich des Gastgebers, ist es jedoch von Vorteil, wenn auch der Besucher mit einer Privathaftpflichtversicherung ausgestattet ist.

Bei Schäden an der eigenen Person ist es wichtig über eine private Unfallversicherung zu verfügen. Da Grillen zu den Freizeitaktivitäten zählt, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Kosten durch bleibende körperliche Schäden auf. Zieht man sich also beim Barbecue selbst Verletzungen zu, spielt die richtige Absicherung eine wichtige Rolle. Die private Unfallversicherung trägt hier eventuelle Folgekosten und entschädigt mittels Einmalleistung oder lebenslanger Unfallrente. Auf diese Weise wird der Geschädigte im Falle einer dauerhaften Invalidität vor finanziellen Einbußen bewahrt.

Werden zuhause die Gartenmöbel, Tischdecke, Haushalts- und Elektronikgegenstände oder ähnliches durch das Grillfeuer beschädigt, springt die persönliche Hausratversicherung für den entstandenen Schaden ein. Innerhalb der Außenversicherungsklausel greift diese Police bei Brandschäden sogar außerhalb des eigenen Grundstücks, beispielsweise am Badesee.

Da bei Geld bekanntlich schon so manche Freundschaft ein Ende fand, empfiehlt es sich für den Streitfall eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Führt ein Grillunfall im Nachhinein nämlich vor Gericht sind Sie mit einer rechtlichen Absicherung in der Lage die anfallenden Kosten einzusparen.

Gerne überprüfen wir Ihre vorhandenen Policen und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns einfach und wir legen gemeinsam die geeigneten Möglichkeiten für Sie fest.



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