Praxis-Ausfall-Versicherung

Der Ausfall des Arztes kann zusätzlich über eine Praxisausfallversicherung abgesichert werden.

Der Ausfall des Arztes bei Krankheit, wegen eines Unfalls oder bei einer behördlich angeordneten Quarantänemaßnahme aufgrund einer Seuche oder Epidemie kann zusätzlich über eine Praxisausfallversicherung abgesichert werden.

 Mögliche Absicherung: die fortlaufenden Kosten und der entgangene Betriebsgewinn

Alternativ: Vollkosten, Teilkosten, Vertreterkosten

Empfehlung: Einen Versicherer wählen mit Abrechnung nach Kalendertagen statt nach Arbeitstagen (wichtig bei Ausfall an Tagen mit vielen Feiertagen).

Vorteil gegenüber einer Krankentagegeld-Versicherung: Die Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

 

Bei einer Einzelpraxis ist eine Praxis-Ausfall-Versicherung unbedingt empfehlenswert!

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

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