Behalten Sie im Alter mehr von Ihrem Geld
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Die Beiträge zur Basisrente sind steuerlich absetzbar. Die Absetzbarkeit orientiert sich wiederum am Maximalbetrag der Rentenversicherung. Dieser beträgt in 2018 jährlich 23.712 € für Alleinstehende und 47.424 € für Ehepaare. Um welche beachtlichen Summen es sich handeln kann, möchten wir Ihnen an dem folgenden Beispiel aufzeigen:
Selbständiger (ledig/verheiratet), 30 Jahre alt, zahlt im Jahr 2018 insgesamt 23.712 bzw. 47.424 EUR in eine Basisrente:
Jahr | steuerlich abzugsfähiger Anteil | maximal ansetzbarer Betrag in EUR – ledig | maximal ansetzbarer Betrag in EUR – verheiratet |
---|---|---|---|
2018 | 86 % | 20.392 | 40.784 |
2019 | 86 % | 20.866 | 41.733 |
2021 | 82 % | 21.815 | 43.630 |
2023 | 96 % | 22.763 | 45.527 |
2025 | 100 % | 23.712 | 47.424 |
Steuerpflichtiger Rentenanteil der Basisrente:
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent | Steuerfrei in Prozent |
---|---|---|
2018 | 76 | 24 |
2025 | 85 | 15 |
2030 | 90 | 10 |
2040 | 100 | 0 |
Besonders interessant ist diese Konstellation für Personen die kurz vor der Rente/Pension stehen.
Ein 62-Jähriger in 2018, der mit 65 Jahren in Rente/Pension geht, kann somit durchschnittlich 87 % des Beitrages steuerlich geltend machen. Dagegen sind ab Rentenbeginn 2020 nur 81 % der Rente steuerpflichtig. Obwohl die nachgelagerte Besteuerung sich auf bis zu 100% der Rentenleistung beziehen kann, zählt der tatsächliche Steuersatz: Da i.d.R. das normale Erwerbseinkommen bei Rentenbeginn wegfällt, sinkt das Einkommen und damit auch der Steuersatz.
Die Basisrente kann als klassische Rente mit Garantieverzinsung abgeschlossen werden, als Indexrente mit 100% Beitragsgarantie und Ertragspotenzial mittels Indexentwicklung oder auch als echte fondsgebundene Rente mit/ohne Garantie und Anlage in Einzelfonds oder auch in gemanagte Depots.
Mögliche Einschlüsse:
• Hinterbliebenenrente (prozentual bis zu 100% der Rente des Haupt-Versicherten möglich)
• Beitragsrückgewähr im Todesfall (Beiträge werden als Leibrente an den Ehepartner bezahlt)
• Berufsunfähigkeitsrente: Der Einschluss darf einen Anteil von 50 % des Gesamtbeitrages nicht überschreiten, dann ist auch der Beitrag für die Zusatzversicherung steuerlich absetzbar!
• Garantiezeit oder Restkapital in der Rentenphase (die Rente wird grundsätzlich lebenslang bezahlt, bei Vereinbarung im Todesfall mindestens aber für die noch verbleibende Garantiezeit an den Ehegatten)
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