Finanzen und Vorsorge
Auch die Altersversorgung, Entgeltmanagement und Unternehmervollmacht sind wichtige Bausteine für Ihre Absicherung und Ihr Unternehmertum.
Private- und betriebliche Altersversorgung
Eine zusätzliche Altersversorgung ist unumgänglich. Für den Arzt sowie für die angestellten Mitarbeiter.
Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), also 3.312 € p. a., bzw. 276 € mtl. in 2020, können vom Einkommen in eine bAV (Entgeltumwandlung, Mischfinanzierung, Arbeitgeber finanziert) investiert werden – und das steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer! Durch die Neuregelung des BRSG können zusätzlich noch einmal 4 % der BBG steuerfrei vom Gehalt in eine bAV umgewandelt werden oder als Alternative zu einer Bruttogehaltserhöhung komplett vom Arbeitgeber finanziert werden. Die häufigste Anlageform im Bereich der Entgeltumwandlung fällt auf die Direktversicherung. Je nach Tarifvertragsgestaltung kommt auch eine Pensionskasse in Frage.
Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, muss bei einer Entgeltumwandlung (in eine Direktversicherung/ Pensionskasse/ Pensionsfonds) ein verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers aus einer eventuell anfallenden Sozialversicherungsersparnis von pauschal 15 % geleistet werden! Dieser ist für Neuzusagen ab 2019 zu leisten, für bereits bestehende Versorgungen ab 2022.
Unternehmervollmacht
Viele Menschen fragen sich, welche Notwendigkeit die Erstellung einer Vollmacht hat, da sie davon ausgehen, dass sich die Familie oder der Partner um alles kümmern, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind.
Aber selbst nahestehende Verwandte/Partner dürfen erst dann die Betreuung/Bearbeitung der Rechtsgeschäfte übernehmen, wenn sie bevollmächtigt oder als Betreuer gerichtlich bestellt wurden.
Durch Krankheit oder Unfall kann jeder ausfallen oder zum Betreuungsfall werden. Nur mit einer Vollmacht entgeht man im Betreuungsfall der Fremdbestimmung durch Gerichte oder Berufsbetreuer.
Die Notwendigkeit einer Vollmachtserstellung betrifft dabei nicht nur die Generation 50+, sondern auch Familien und Unternehmer.
Grundsätzlich gibt es keine Formvorschriften für die Erstellung. Außerdem ist es nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt oder Notar für die Ausfertigung der Dokumente aufzusuchen.
Allerdings besteht dann die Gefahr, dass die Vollmacht/Verfügung im Notfall nicht anerkannt wird oder diese nicht rechtssicher und nachvollziehbar formuliert ist.
Es empfiehlt sich, die Dokumente beim Zentralregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen und regelmäßig zu prüfen.
Die Vorsorgevollmacht regelt Ihre persönlichen Angelegenheiten für den Fall, dass Sie krankheits- oder altersbedingt dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine oder mehrere von Ihnen festgelegte Vertrauensperson(en) wird/werden bevollmächtigt, in jedem Lebensbereich für Sie bzw. in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen.
Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann eine angeordnete Betreuung von Amts wegen durch einen gesetzlichen Betreuer vermieden und eigene Belange festgelegt werden. Diese Interessen betreffen die Art und den Ort der Betreuung sowie die gewünschte Betreuungsperson.
Um Ihre Kinder im Falle Ihres Ablebens zu schützen, bestimmen Sie einen vertrauensvollen Vormund oder Pfleger, welcher sich um Ihre Kinder und deren Verbleib kümmert. Auch ein Ausschluss bestimmter Personen vom Erhalt des Sorgerechts ist mit einer Sorgerechtsverfügung möglich.
Entlasten Sie Ihre Familie und Geschäftspartner, indem Sie entscheiden, wie und von wem Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Übernehmen Sie die Verantwortung wie und vor allem von wem Ihr Unternehmen im Falle Ihres Ausfalls weitergeführt wird.
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