Mit dem Notfall-Ordner alles Wichtige an einem Ort

Wir erklären, was alles in Ihren Notfallordner rein sollte.

Ein Notfallordner hilft im Ernstfall den Angehörigen schnell herauszufinden, um welche Themen sie sich jetzt kümmern müssen, wenn der oder die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen/ihren Willen zu äußern. Was ist mit „Ernstfall“ gemeint? Zum einen wenn jemand schwer verunfallt oder zum Pflegefall wird und nicht mehr ansprechbar ist oder Entscheidungen treffen kann. Zum anderen der Todesfall. In beiden Fällen ist es wichtig, auf alle zentralen Vollmachten, Verfügungen und Kontakte schnell und gesammelt zugreifen zu können.

Der Notfallordner ist vor allem von großer Bedeutung, wenn nach einem Unfall oder einem Todesfall schnell die wichtigsten Entscheidungen im Sinne des Betroffenen in die Wege geleitet werden müssen – welche Behandlungsmethoden dürfen Ärzte anwenden, welche Angehörigen müssen kontaktiert werden, welche Rechnungen müssen bald bezahlt werden?

 

Welche Dokumente und Informationen gehören in den Notfallordner?

Generell gehören alle wichtigen Dokumente rund um das Thema Vorsorge in den Ordner. Darüber hinaus gibt es auch einige Unterlagen, die ebenfalls wichtig sind, wie Finanzen und Passwörter zu diversen Accounts.

Natürlich ist es wichtig, den Notfallordner aktuell zu halten. Am besten nimmt man sich dies in einem festen Monat im Jahr vor, damit es zur Routine wird.

Hier ein Überblick, welche Unterlagen auf jeden Fall in jedem Notfallordner liegen sollten:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie des Personalausweises
  • Patienteninformationen, z. B. zu Medikamenten
  • Kopie der Sozialversicherungsnummer
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht (ggf. Betreuungsverfügung)
  • Testament
  • Unterlagen zu Finanzen und Versicherungen
  • Passwörter, Zugänge und ggf. Schlüssel
  • wichtige Hinweise für Angehörige
  • Informationen zu Ansprechpartnern, wie z. B. einem Notar

Lassen Sie uns auf einige Punkte genauer eingehen:

Vorsorgedokumente

Das sind: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Wer eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen und somit die finanziellen Vorbereitungen für eine häusliche oder stationäre Pflege bereits getroffen hat, sollte die wichtigsten Unterlagen dazu im Notfallordner hinterlegen. Dadurch wissen die Angehörigen direkt Bescheid und können sich um entsprechende Anträge und ggf. Pflegepersonal oder einen Platz in einem geeigneten Pflegeheim informieren.

Das betrifft: Hinweise zum gegenwärtigen Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Medikationen, Allergien oder zurückliegenden Behandlungen.

Mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht haben Sie den Nachweis, den Betroffenen als Vertrauensperson vertreten zu dürfen. Jedoch bestehen viele Banken darauf, dass eine explizite Bankvollmacht für Konten und Depots vorliegt. Wer optimal vorsorgen möchte, sollte also eine solche Vollmacht am besten bei seiner Hausbank vor Ort ausstellen und sie ebenfalls im Notfallordner hinterlegen.

Die Aufstellung der persönlichen Finanzen, inkl. Versicherungen, Abos, etc., ist dahingehend gut, dass Hinterbliebene so besser entscheiden können, ob sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen und ob man selbst oder über einen Nachlassverwalter Konten und Versicherungen kündigt.

Es kann von Nutzen sein, eine Zweitausfertigung der wichtigsten Schlüssel für Garage oder Briefkasten im Notfallordner zu hinterlegen. Mindestens sollte eine Information vorhanden sein, wo sich wichtige Schlüssel befinden.
Vor dem Niederschreiben von Passwörtern raten Datenschützer zwar ab. Aber diverse Accounts und Konten sollten gelöscht werden, so dass die Information über Passwörter wichtig ist.

Hinterlegt sein sollte eine Liste mit allen Kontakten, die für Bevollmächtigte oder gerichtliche Betreuer von Bedeutung sein könnten. Ebenfalls aufgeführt sein sollten Ansprechpartner bei Versicherungen, Organisationen oder Geschäftspartnern.
Gut zu wissen: Als Unternehmer oder Selbstständiger sollte man unbedingt Informationen zu beruflichen Kontakten, wie Geschäftspartnern, mit aufnehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass auch Kunden, Angestellte oder Geschäftspartner zeitnah über die Notfallsituation informiert werden.

Auch Informationen über Haustiere, Gewohnheiten, Mietverträge für die eigene Wohnung oder andere Immobilien, Zeitschriftenabonnements oder zu häuslichen Terminen, z.B. mit einer Putzkraft, einem Gärtner oder einem Physiotherapeuten, gehören in den Notfallordner, um ggf. reguläre Termine zu verschieben oder zu stornieren.

Wo bewahre ich den Notfallordner auf?

Einerseits sollte der Notfallordner leicht auffindbar sein. Anderseits darf er für Fremde keinesfalls einfach zu finden sein, vor allem dann nicht, wenn auch Informationen zu Passwörtern und Bankkonten enthalten sind.

Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo Sie den Notfall-Ordner aufbewahren und zeigen Sie ihm oder ihr auch wie dieser aussieht.

Unternehmer, die auch Informationen bezüglich der Geschäfte im Notfall-Ordner untergebracht haben, sollten darauf achten, dass der Ordner an einem sicheren Ort gelagert ist. Das kann ein Bankschließfach aber auch ein Safe in den eigenen vier Wänden sein.

Notfallordner geht auch online

Natürlich gibt es mittlerweile auch Online-Angebote für die digitale Ablage aller wichtigen Dokumente. Sowohl die Patientenverfügung als auch Vorsorgevollmacht können Sie digital erstellen und hinterlegen. Eine Ausnahme besteht jedoch: Ihr Testament muss immer handschriftlich vorliegen.

Bzgl. der digitalen Notfallordner geben wir jedoch zu bedenken, dass die Online-Versionen auch einen entsprechenden Schutz vor fremden Zugriffen bieten müssen, da es sich hier um hochsensible private Daten handelt. Lassen Sie sich hier detailliert aufklären, wie die Sicherheit hier gewährleistet wird.

Woher bekomme ich einen Notfallordner?

Jeder kann sich seinen Notfallordner selbst erstellen. Dafür kann ein handelsüblicher Notfallordner dienen. Diesen können Sie einfach im Handel erwerben oder im Internet bestellen. Mit einem passenden Register gelangen Sie somit schnell zu Ihrem persönlichen Notfallordner.



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