Versicherungen von der Steuer absetzen: Aus Minus können Sie Plus machen!

Gezahlte Versicherungsbeiträge können bei Ihrer Steuererklärung ein wichtiger Posten sein.

Versicherungen geben Schutz und ein gutes Gefühl. Doch je nach Umfang kann die Vorsorge ganz schön teuer werden. Daher fragen sich spätestens beim Erstellen der Steuererklärung viele Versicherungsnehmer, welche Versicherungen sich absetzen lassen. Schließlich können je nach Umfang und Anzahl der Versicherungspolicen jedes Jahr mehrere hundert Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Versicherungen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder Werbekosten die Steuerlast vermindern. Deshalb wird bei der Angabe von Versicherungen zwischen privaten und beruflichen Risiken unterschieden.

Private Risiken: Sonderausgaben

Der größte Teil der Versicherungen kann als Vorsorgeaufwendungen als Teil der Sonderausgaben abgesetzt werden. Beispiele hierfür sind die Haftpflichtversicherung, die Risikolebensversicherung oder die Krankenzusatzversicherung.

Auch Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen zu den Sonderausgaben, wie zum Beispiel die Beiträge für die Basisrente oder die Beiträge für die Riester-Rente.

Nicht verheiratete Arbeitnehmer können Vorsorgeaufwendungen jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 1.900 Euro absetzen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.

Berufliche Risiken: Werbungskosten

Berufsbedingte Versicherungen wie zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung oder die berufliche Unfallversicherung decken ausschließlich berufliche Risiken ab und können deshalb als Werbekosten abgesetzt werden. Da bei Werbungskosten keine Höchstgrenze gilt, können die gesamten Kosten geltend gemacht werden.

Werden berufliche Risiken hingegen nur teilweise abgedeckt, ist eine Aufteilung vorzunehmen. Es können beispielsweise nur Teile der Rechtsschutzversicherung als Werbekosten angegeben werden.

Nicht absetzbare Versicherungen 

Sogenannte Sachversicherungen, die nicht der Vorsorge dienen, können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Fahrradversicherung oder die Reiserücktrittsversicherung.

 

Was Sie außerdem berücksichtigen können:

Private Krankenversicherung 

Die Beiträge für private Krankenversicherungen können bis zu 3 Jahre im Voraus bezahlt werden. Dadurch steht die Maximalsumme für die Sonderausgabe in den Folgejahren, in denen entsprechend keine PKV-Beiträge gezahlt werden, wieder anderen Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung.

Rürup-Rente – private Altersvorsorge

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Während des Erwerbslebens, wenn der Versicherte aufgrund der Progression einem hohen Steuersatz unterliegt, fallen daher keine Steuern an. Erst im Rentenalter bei einem sinkenden Steuersatz werden diese berechnet.

Hausratsversicherung für das Arbeitszimmer

Die Beiträge für die Hausratsversicherung können anteilig abgesetzt werden, wenn ein Arbeitszimmer vorhanden ist. Allerdings muss dafür das Arbeitszimmer nachweislich für berufliche Zwecke genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Geldanlage Versicherungsmantel

Ein steueroptimierter Versicherungsmantel bietet die Möglichkeit, Erträge aus Aktienfonds nach dem günstigen Halbeinkünfteverfahren zu versteuern. Dabei wird bei einer Kapitalauszahlung nur die Hälfte des persönlichen Steuersatzes angewendet. Noch interessanter wird diese Form der Geldanlage, wenn anstelle einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Verrentung gewählt wird. Dann ist nämlich nur der sogenannte altersabhängige Ertragsanteil steuerpflichtig.

Lebensversicherung für die Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer kann mithilfe einer Lebensversicherung komplett eingespart werden, wenn der Bezugsberechtigte (zum Beispiel die hinterbliebene Ehefrau) im Todesfall des versicherten Ehemanns gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist. In diesem Fall erhält die Ehefrau dann die Todesfallleistung aus der eigenen Versicherung und nicht aus dem Nachlass bzw. der Versicherung ihres Ehegatten.

 

Diese Beispiele verdeutlichen, dass es sich lohnt, Versicherungen und Geldanlagen auf ihr Steuersparpotential zu prüfen. Gerne unterstützt wir Sie dabei.

 



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