Berufsunfähigkeit:
das unterschätzte Risiko
- Das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit liegt mehr als doppelt so hoch als das Risiko einer Arbeitslosigkeit.
- Die eigene Arbeitskraft ist in der Regel mehrere hunderttausend Euro wert.
- Seit dem 01.01.2001 gibt es keine staatliche BU-Absicherung mehr, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Geleistet wird nicht mehr bei Berufsunfähigkeit, sondern lediglich bei Erwerbsunfähigkeit.
- Die Erwerbsminderungsrente ist gestaffelt. Die volle Rente erhält nur, wer täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden erhält man nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Ist man über 6 Stunden arbeitsfähig, gibt es keine Leistung.
- Das Einkommen bildet in der Regel die finanzielle Existenzgrundlage. Ohne private Einkommensabsicherung verfügt man im Falle einer Berufsunfähigkeit daher nur noch über einen Bruchteil des vorherigen Einkommens.
- Wer nicht von seinem Privatvermögen leben kann, wird seinen sozialen Status verlieren und dauerhaft vor finanziellen Problemen stehen.
Eine mögliche Berufsunfähiugkeit muss bedarfsgerecht abgesichert werden:
- Die staatlichen Leistungen sind nicht ausreichend. Um den bisherigen Lebensstandard halten zu können, sollte in der BU-Police eine bedarfsgerechte Rente versichert werden. Hierzu ist (unter Berücksichtigung der etwaigen staatlichen Leistungen) die genaue Versorgungslücke zu bestimmen.
- Die gesetzliche Rente gibt es erst ab 67! Natürlich hat man die Möglichkeit mit Abstrichen bei der Rentenleistung schon bis zu drei Jahre eher in Rente zu gehen. Wenn in der BU-Police jedoch ein zu niedriges Endalter versichert wird, so muss der Versicherte im Leistungsfall gegebenenfalls mehrere Jahre ohne jegliches Einkommen überbrücken. Hinzu kommt, dass bei ausbleibender Berufs- oder Erwerbstätigkeit die Sozialversicherungsbeiträge sinken (im schlimmsten Fall sogar auf den Mindestsatz), so dass man nicht mehr in das „Eckrentner-Modell“ fällt und ohnehin mit einer deutlich niedrigeren gesetzlichen Rente zu rechnen hat. Bei Sozialversicherungspflicht ist das Endalter daher unbedingt bedarfsgerecht zu wählen.
- Es ist auch eine lebenslange BU-Rente möglich.
- Eine BU-Absicherung ist vor allem für Berufsanfänger wichtig. Wegen Wartezeiten besteht bis zu 5 Jahre kein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzl. Rentenversicherung!
- Schüler und Studenten haben in der Regel keinen Anspruch!
- Für Beamte gilt es Besonderheiten zu berücksichtigen, die wir Ihnen gerne erklären.
Unsere Empfehlung: Die BU-Absicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden (ab dem 6. Lebensjahr möglich). Dies hält die Beiträge niedrig und verhindert, dass durch eventuelle spätere Krankheiten oder Unfälle ein Ausschluss oder gar eine Ablehnung droht.
Stellen Sie sich bitte folgende Fragen:
- Können Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit von ausreichendem Privatvermögen leben?
- Verlassen Sie sich auf die geringen staatlichen Leistungen?
- Eine Absicherung von Schülern oder Studenten ist unwichtig?
- Haben Sie bereits eine BU-Police?
- Sofern Sie bereits eine BU-Police haben:
- ist die Absicherung bedarfsgerecht (Rentenhöhe, Laufzeit, etc.)?
- sind Bedingungen und Leistungsumfang noch zeitgemäß?
- ist der Beitrag angemessen? - Sind Sie Beamter und haben eine BU-Police mit DU-Klausel?Sofern Sie eine oder sogar mehrere der Fragen mit “Nein” beantwortet haben, besteht dringender Handlungsbedarf!
Wir bieten Ihnen viele Vorteile:
- Sie erhalten eine kompetente Beratung. Wir ermitteln Ihre Versorgungslücke und den Versicherungsbedarf.
- Durch die große Produktauswahl vieler marktführender Versicherer bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung.
- Sie erhalten einen Top-Versicherungsschutz mit ausgezeichneten Bedingungen und günstigen Beiträgen.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeit-Versicherung.
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