Sichern Sie sich Ihre staatlichen Zulagen – Es lohnt sich!
Der Staat fördert Ihre private Altersvorsorge mit einer hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeit. Mit der Basisrente nach Rürup sparen Sie Einkommensteuer und erhalten gleichzeitig eine sichere Rente. Im Rahmen Ihrer Basis-Vorsorge werden auch Beiträge zu Zusatzversicherungen, zum Beispiel für die Hinterbliebenen-Absicherung oder den Berufsunfähigkeitsschutz steuerlich gefördert: jährlich steigend um 2 %; ab 2025 insgesamt 100 % der Beiträge.
Die Absetzbarkeit ist begrenzt auf jährlich 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Ehepaare. Um welche beachtlichen Summen es sich dabei handeln kann, möchten wir Ihnen an dem folgenden Beispiel aufzeigen:
Selbständiger (ledig/verheiratet), 30 Jahre alt, zahlt im Jahr 2010 insgesamt 20.000 € bzw. 40.000 € in eine Basisrente:

Steuerpflichtiger Rentenanteil der Basisrente:

Steigende steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zur BasisRente:

Für wen ist eine Altersvorsorge „nach Rürup“ interessant?
- Selbstständige (Eventuelle Beiträge in ein Versorgungswerk müssen vom maximal absetzbaren Betrag abgezogen werden!)
- Gesellschafter-Geschäftsführer (Kürzung des max. Anlagebetrages um Beitrag für eine bereits bestehende BAV)
- Beamte (Kürzung des maximalen Anlagebetrages um fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung; Grundlage sind die Bezüge)
- Gut verdienende Arbeitnehmer, die über die Riester-Förderung hinaus noch Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich absetzen wollen (Kürzung des Anlagebetrages um tatsächliche Beiträge de Renten-Versicherung AN/AG-Anteil)
Eine private Altersvorsorge ist heutzutage unerlässlich, um sich seinen erarbeiteten Lebensstandard auch im Alter finanzieren zu können. Durch die geringer gewordene Abzugsfähigkeit von Vorsorge-Aufwendungen für Versicherungsbeiträge bei der Einkommenssteuer, haben Sie mit der Basisrente die Möglichkeit, weiterhin steueroptimiert für das Alter vorzusorgen! Gerade für Selbstständige ist eine ausreichende private Altersvorsorge unverzichtbar.
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