Photovoltaik-Versicherung: teure Prämien und “0815-Schutz”?
Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ist eine nicht unerhebliche Investition für ein Unternehmen. Umso wichtiger ist die entsprechende Absicherung einer solchen Anlage – für den Fall der Fälle. Wir haben für Sie ein exklusives Versicherungskonzept entwickelt, das sich in Preis- und Leistung deutlich vom Markt abhebt!
Wird die Photovoltaik-Anlage durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört, ersetzt diese Versicherung die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert. Diese Versicherung ersetzt auch den während der Reparatur- oder der Wiederbeschaffungszeit entgangenen Ertragsausfall (Gewinne, fortlaufende Kosten etc.). Gegen Zuschlag können sowohl die Betreiber-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 € pauschal als auch die Montageversicherung eingeschlossen werden. Detaillierte Produktinformationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Highlights:
- Es besteht bereits Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit der Anlage
- Es wird kein Zuschlag für Feuer erhoben, auch wenn die Anlage auf einem landwirtschaftlichen Gebäude montiert wurde
- Erdbeben ist mitversichert
- Schadennebenkostenpositionen sind mit jeweils 25.000 € mitversichert
- Technologiefortschritt ist mitversichert
- Transporte und Werkstattaufenthalte sind mitversichert
- Ertragsausfall ist ohne zeitlichen Selbstbehalt mitversichert. Die Tagesentschädigung beträgt, unabhängig von der Jahreszeit, 2,50 € je kWp mit einer Haftzeit von 12 Monaten
- Sehr günstiger Beitragssatz mit einem Mindestbeitrag von nur 65 € netto.

André Ahmann und Sascha Wirth, Geschäftsführer der Ahmann & Wirth GmbH in Ibbenbüren, haben den Abschluss der empfohlenen Photovoltaik-Versicherung nicht bereut. Das Foto zeigt die nach einem Unwetter beschädigte Photovoltaik-Anlage des Unternehmens.
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