vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH


vfm ist Mitglied der 100 innovativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands!
vfm ist Mitglied der 100
innovativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands!
vfm wurde von ASSEKURATA im Maklerverbund-Rating mit der Bestnote 'exzellent' beurteilt!
vfm wurde von ASSEKURATA im Maklerverbund-Rating mit der
Bestnote "exzellent" beurteilt!

Patientenverfügung – mehr Rechtssicherheit

signature

Die so genannte Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, eigenverantwortlich Weichen zu stellen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen zu äußern oder falls Sie wollen, dass ein anderer über das Ob und Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet.

Die Patientenverfügung ist nun erstmals in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden. Seit dem 1.9.2009 muss diese schriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben werden. Schriftliche Patientenverfügungen sind für alle Beteiligten wie zum Beispiel Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige, verbindlich.

Wichtige Inhalte der Patientenverfügung sind konkrete Formulierungen, bei welchem Krankheitszustand man wie behandelt werden möchte (regelmäßige Überarbeitung/Aktualisierung). Außerdem sollte man den Inhalt mit einer Vertrauensperson besprechen und diese bevollmächtigen, den schriftlich geäußerten Willen durchzusetzen. Liegen allerdings Meinungsverschiedenheiten über die ärztlichen Maßnahmen zwischen dem Arzt und der Vertrauensperson vor, entscheidet das Betreuungsgericht. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig mit diesem sehr sensiblen Thema zu beschäftigen, schwierige Fragen zu überdenken und diese fachkundig, zum Beispiel mit Ihrem Arzt, zu besprechen.

Facebook