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Freistellungsaufträge – wie verteile ich richtig?

the bank

Haben Sie auch von mehreren Geldinstituten per Post Formulare für Freistellungsaufträge erhalten? Doch wie verteile ich den Sparer-Pauschbetrag richtig? Und was kann ich tun, wenn ich den Überblick verloren habe?

Für Ledige bleiben Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zu 801 € pro Jahr und bei Ehepartnern bis zu 1.602 € steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag). Über diese Summe können Sie als Privatanleger einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. Die Bank wird Ihnen dann Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, ohne Steuerabzug auszahlen, solange diese den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Der Sparer-Pauschbetrag kann aber auch auf mehrere Geldinstitute aufgeteilt werden. Das erfordert allerdings eine Vorabschätzung der zu erwartenden Erträge bei den jeweiligen Banken. Ein verbleibender Freistellungsbetrag kann danach für Dividenden, Investmenterträge und Veräußerungsgewinne „reserviert“ werden.

Wenn Sie sich über die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge nicht sicher sind, erteilen Ihnen die Banken jederzeit Auskunft. Bei Beendigung einer Geschäftsbeziehung zu einem Geldinstitut, wird der Freistellungsauftrag letztmals in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem die Kundenbeziehung beendet wurde. Danach wird der Freistellungsauftrag gelöscht.

Übrigens: Die in Abzug gebrachte Steuer kann im Rahmen der o.g. Freigrenzen auch noch über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

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