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Betriebliche Altersversorgung für Minijobber

Obwohl geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, können diese im ersten Dienstverhältnis die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung nutzen. So kann der Arbeitgeber beispielsweise gegen Erhöhung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung gewähren. Davon profitierten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber: Der Arbeitgeber erhält eine höhere Arbeitsleistung, zudem sinken die stündlichen Arbeitskosten. Der Arbeitnehmer erhält einen zusätzlichen Versorgungsanspruch. Dadurch steigt sein monatlicher Rentenanspruch um ein Vielfaches. Die Vorzüge der geringfügigen Beschäftigung bleiben dabei erhalten!

Selbstständige mit mitarbeitenden Angehörigen deren Arbeitsverhältnis steuer- und sozialversicherungsrechtlich anerkannt ist, haben besonders hohe Vorteile. Denn das Gesamthaushaltseinkommen sinkt bei Gewährung einer betrieblichen Altersvorsorge während der Erwerbsphase nur minimal. Da der Angehörige aber eine wichtige Unterstützung im Unternehmen ist, erhält er hierfür einen angemessenen Anspruch auf eine eigene Altersversorgung.

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